Bundesamt für Sport BASPO – Für den Sport und die Bewegung in der Schweiz
Bundesrat setzt Sportförderungsgesetz auf 1.10.2012 in Kraft
Der Bundesrat hat die Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung genehmigt. Sie übernimmt in weiten Teilen die bewährten Inhalte des bisherigen Rechts und konkretisieren die neu geschaffenen Rechtsgrundlagen. Verordnung und Gesetz treten auf den 1. Oktober 2012 in Kraft.
Der Bundesrat hat sich über den Stand der Arbeiten für eine allfällige Kandidatur der Schweiz für die Olympischen Winterspiele 2022 informieren lassen. Er hat ein entsprechendes Aussprachepapier zur Kenntnis genommen und das VBS beauftragt, bis Ende 2012 einen Antrag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Der Sport ist weltweit ein nicht zu vernachlässigender Wirtschaftsfaktor und hat positive Effekte auf das Wohlbefinden der Bevölkerung. Er hat aber auch Schattenseiten. Diese wurden an der Tagung des Arbeitskreises Sportökonomie «Im Schatten der Sportwirtschaft» am Bundesamt für Sport BASPO in Magglingen betrachtet und erläutert.
Das Bundesamt für Sport BASPO in Magglingen fördert den Sport und die Bewegung in der Schweiz und deren positive, nützliche und notwendige Rolle in der Gesellschaft. Es ist Dienstleistungs-, Ausbildungs- und Trainingszentrum für den Schweizer Sport und sportwissenschaftliches Kompetenzzentrum. Ausserdem schafft es die optimalen Voraussetzungen für die Sportanlagen von nationaler Bedeutung.