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Bundesamt für Sport BASPO

Dopingbekämpfung – Doping

«Die Dopingbekämpfung obliegt hauptsächlich Antidoping Schweiz»

Labor

Durch den Beitritt zum Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport hat sich der Bund verpflichtet, die Verbreitung von Doping im Sport zu bekämpfen. Im Jahr 2008 hat Swiss Olympic die Stiftung Antidoping Schweiz als nationale Agentur zur Bekämpfung von Doping gegründet. Der Bund hat sämtliche Aufgaben, die nicht hoheitlicher Natur sind, der Stiftung übertragen. Die Aufgaben von Antidoping Schweiz umfassen neben Dopingkontrollen die Prävention (Ausbildung, Information, Beratung) und Forschung. Die Agentur wird vom Bund aufgrund eines Leistungsauftrags finanziell unterstützt.

Im neuen Sportförderungsgesetz ist vorgesehen, dass dopende Sportlerinnen und Sportler durch die Sportverbände sanktioniert werden. Hingegen wird bei der Bestrafung des Sportlerumfelds grundsätzlich die staatliche Strafuntersuchung einsetzen.

 

 

Zuletzt aktualisiert am: 12.12.2011

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