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Bundesamt für Sport BASPO

Risikoaktivitätengesetz

Der Bund schafft ein neues Gesetz für sportliche Risikoaktivitäten im Gebirge, an Flüssen und Bächen.

Neues Rahmengesetz

Risikosportarten, die im Gebirge sowie an Bächen und Flüssen betrieben werden, unterstehen in der Schweiz in Zukunft gesetzlichen Vorschriften. Kommerzielle Anbieter brauchen eine Bewilligung.

Der Weg des Gesetzes im Parlament

Kaum ein Gesetz hat einen so langen parlamentarischen Weg hinter sich wie das Gesetz über Risikoaktivitäten.

Alles begann mit einer parlamentarischen Initiative des damaligen Nationalrats Jean-Michel Cina: Er reichte diese am 23. Juni 2000 ein.

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Vernehmlassungsunterlagen zum Verordnungsentwurf

Vernehmlassungsantworten

Für Medienanfragen:
Kommunikation BASPO

Christoph Lauener
Tel. 032 327 61 33


Kurt Henauer
Tel. 032 327 63 10

E-Mail info@baspo.admin.ch

 

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