Risikoaktivitätengesetz
Der Bund schafft ein neues Gesetz für sportliche Risikoaktivitäten im Gebirge, an Flüssen und Bächen.
Neues Rahmengesetz
Risikosportarten, die im Gebirge sowie an Bächen und Flüssen betrieben werden, unterstehen in der Schweiz in Zukunft gesetzlichen Vorschriften. Kommerzielle Anbieter brauchen eine Bewilligung.
Der Weg des Gesetzes im Parlament
Kaum ein Gesetz hat einen so langen parlamentarischen Weg hinter sich wie das Gesetz über Risikoaktivitäten.
Alles begann mit einer parlamentarischen Initiative des damaligen Nationalrats Jean-Michel Cina: Er reichte diese am 23. Juni 2000 ein.
Vernehmlassungsunterlagen zum Verordnungsentwurf
- Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (RiskV)
Publiziert am: 30.11.2011 | Grösse: 79 Kb | Typ: PDF
- Kommentar zur Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung, RiskV)
Publiziert am: 30.11.2011 | Grösse: 131 Kb | Typ: PDF
- Begleitschreiben Kantonsregierungen
Publiziert am: 02.12.2011 | Grösse: 1623 Kb | Typ: PDF
- Begleitschreiben interessierte Kreise
Publiziert am: 02.12.2011 | Grösse: 1630 Kb | Typ: PDF
- Liste der Vernehmlassungsadressaten
Publiziert am: 30.11.2011 | Grösse: 39 Kb | Typ: PDF
Vernehmlassungsantworten
- Ergebnisbericht der Vernehmlassung
Publiziert am: 30.11.2012 | Grösse: 237 Kb | Typ: PDF
