Risikosportarten, die im Gebirge sowie an Bächen und Flüssen betrieben werden, unterstehen in der Schweiz in Zukunft gesetzlichen Vorschriften. Kommerzielle Anbieter brauchen eine Bewilligung. Das neue Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen ist in Arbeit und wird anfangs 2014 in Kraft treten.
Risikoaktivitätengesetz
Der Bund schafft ein neues Gesetz für sportliche Risikoaktivitäten im Gebirge, an Flüssen und Bächen.

