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Bundesamt für Sport BASPO

Risikoaktivitätengesetz

Der Bund schafft ein neues Gesetz für sportliche Risikoaktivitäten im Gebirge, an Flüssen und Bächen.

Riverrafting

Risikosportarten, die im Gebirge sowie an Bächen und Flüssen betrieben werden, unterstehen in der Schweiz in Zukunft gesetzlichen Vorschriften. Kommerzielle Anbieter brauchen eine Bewilligung. Das neue Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen ist in Arbeit und wird anfangs 2014 in Kraft treten.


Informationen zur Umsetzung

 

 

Für Medienanfragen:
Kommunikation BASPO

Christoph Lauener
Tel. 032 327 61 33


Kurt Henauer
Tel. 032 327 63 10

E-Mail info@baspo.admin.ch

 

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