Nationalrat bereinigt Gesetz für Risikosportarten
Risikosportarten, die im Gebirge sowie an Bächen und Flüssen betrieben werden, unterstehen künftig gesetzlichen Vorschriften. Kommerzielle Anbieter brauchen eine Bewilligung. So steht es im neuen Gesetz über kommerziell angebotene Risikosportarten.
Der Nationalrat hat das Gesetz am Donnerstag stillschweigend bereinigt; es ist bereit für die Schlussabstimmung. Die letzten Differenzen waren redaktioneller Natur.
Die Kommissionssprecher Alec von Graffenried (Grüne/BE) und Oskar Freysinger (SVP/VS) erinnerten an die zehnjährige Geschichte der Vorlage und ihren Gang durch die Mühlen des Parlaments.
Freysinger erklärte, das Gesetz schaffe endlich einheitliche Regelungen für die ganze Schweiz. Bisher hätten Anbieter aus Kantonen ohne Regelungen ihre Kunden in Kantone mit strengen Vorschriften bringen dürfen - eine Benachteiligung der Konkurrenz.
Gesetz für Profis
Das neue Rahmengesetz gilt für Bergführer und für Schneesportlehrer, die abseits von Wegen und Pisten Aktivitäten leiten, für Canyoning, River-Rafting, Wildwasserfahrten sowie für Bungee-Jumping. Der Bundesrat kann bei Bedarf weitere vergleichbar riskante Sportarten auf diese Liste setzen.
Professionelle Anbieter dieser Sportarten brauchen neu eine Bewilligung, eine Versicherung und müssen verschiedene Vorschriften einhalten. Weiter müssen Führer Wetter und Schneebedingungen im Auge behalten und sicherstellen, dass genügend Begleiter auf der Tour dabei sind. Auch auf die Umwelt haben sie Rücksicht zu nehmen.
Vorsätzlich begangene Verstösse gegen das Gesetz werden mit Bussen von bis zu 10'000 Franken geahndet. Ausgenommen von den Regelungen bleiben Jugend+Sport-Leiter sowie Leiter von Sportvereinen.
Das Gesetz «für kommerziell angebotene Risikosportarten und das Bergführerwesen» wurde 2000 vom damaligen Walliser CVP-Nationalrat Jean-Michel Cina mit einer parlamentarischen Initiative angestossen.
Drama im Saxetbach
Einer der schwersten Risikosport-Unfälle in der Schweiz ereignete sich am 27. Juli 1999. Im Saxetbach im Berner Oberland wurden 45 Canyoning-Abenteurer mitgerissen, als der Bach nach einem Gewitter stark anschwoll. 18 Touristen und 3 Guides kamen ums Leben. Der Unfall im Saxetbach bewog Behörden und Adventure-Unternehmen zu verschiedenen Sicherheits-Massnahmen. Etwa gründeten Unternehmen eine Stiftung, die Veranstaltern Sicherheits-Zertifikate verleiht. 2007 gab sich das Wallis als erster Schweizer Kanton ein Gesetz über so genannte Risikosportarten.
(SDA-ATS)
