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Bundesamt für Sport BASPO
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Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung: Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat schickt die Verordnungen zum Sportförderungsgesetz bei den Kantonen in die Vernehmlassung. Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass der Bereich des Schulsportobligatoriums in der parlamentarischen Beratung heftig umstritten war.

12.10.2011 | Komm BASPO

Sportunterricht

Das Parlament hat am 17. Juni 2011 das totalrevidierte Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) verabschiedet. Gestützt auf die neuen gesetzlichen Grundlagen sind auch die Ausführungserlasse anzupassen. Sie regeln die Vollzugsmodalitäten der Sportförderung des Bundes. Für die nun vorliegende Vorlage war ursprünglich nur ein Anhörungsverfahren vorgesehen. Die Frage des Schulobligatoriums war jedoch in den eidgenössischen Räten heftig umstritten. Der Nationalrat wollte die Kompetenz zur Festlegung der Anzahl Sportstunden im Unterricht wie bis anhin beim Bund belassen. Der Ständerat vertrat den föderalistischen Standpunkt, wonach diese Regelung allein den Kantonen zustehe. Erst eine Einigungskonferenz konnte die Frage regeln.

Angesichts der politischen Bedeutung, die dem Schulsportobligatorium zukommt, scheint deshalb die Durchführung eines formellen Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen angezeigt. Ein solches ist im übrigen auch vorgesehen, wenn Kantone von einer Verordnung in erheblichem Mass betroffen sind.

Im Sinne eines einheitlichen Vorgehens werden die weiteren betroffenen und interessierten Kreise ebenfalls einbezogen.

Tags: Sportförderungsgesetz
Zuletzt aktualisiert am: 12.10.2011

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