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Bundesamt für Sport BASPO
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Prüfungen und Berufsanerkennung

Berufsprüfung: Trainer/-in Leistungssport mit eidgenössischem Fachausweis

In der Berufstrainerausbildung werden qualifizierte Trainerinnen und Trainer der bei Swiss Olympic angeschlossenen Sportverbände für ihre Tätigkeit im Spitzensport ausgebildet. Die Ausbildung ist berufsbegeleitend. Nach der Berufstrainerausbildung und dem erfolgreichen Absolvieren der Berufsprüfung erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten den Titel Trainer/-in Leistungssport mit eidgenössischem Fachausweis und das Zertifikat Trainer/-in Leistungssport Swiss Olympic.

Voraussetzung zum Absolvieren der Prüfung, welche die Berufsanerkennung durch das BBT zur Folge hat, ist die Ausbildung allerdings nicht. Wer die Zulassungsbedingungen erfüllt, kann unter der Voraussetzung der Anerkennung durch die Prüfungskommission direkt die Prüfung absolvieren.

 

Wegleitungen und Ordnungen

Prüfungsdaten:
 

Ab 2012 werden die Prüfungen nach neuem Reglement durchgeführt:

  • 14./15. Juni 2012 - Anmeldeschluss war Mitte Februar
  • 29./30. November 2012 - Anmeldeschluss 29. Juli 2012
  • 20./21. Juni 2013
  • 28./29. November 2013
  • 19./20. Juni 2014

Wichtig: Die neue Prüfungsordnung muss vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT noch genehmigt werden. Wir werden sie sobald als möglich zusammen mit der Wegleitung zum Prüfungsreglement hier aufschalten. Die noch nicht genehmigte, finale Version ist auf Anfrage beim Sekretariat Trainerbildung erhältlich. Wir bitten um Verständnis.

 

Höhere Fachprüfung: Diplomierte/r Trainer/-in Spitzensport

Im Diplomtrainerlehrgang Elite/Nachwuchs werden qualifizierte Trainerinnen und Trainer der bei Swiss Olympic angeschlossenen Sportverbände für ihre Tätigkeit im Spitzensport ausgebildet. Die Ausbildung ist berufsbegleitend. Nach dem Diplomtrainerlehrgang und dem erfolgreichen Absolvieren der Höheren Fachprüfung erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten den Titel «Diplomierte/r Trainer/-in Spitzensport».

Voraussetzung zum Absolvieren der Prüfung, welche die Berufsanerkennung durch das BBT zur Folge hat, ist die Ausbildung allerdings nicht. Wer die Zulassungsbedingung erfüllt, kann unter der Voraussetzung der Anerkennung durch die Prüfungskommission nur die Prüfung absolvieren.

Die nächste Höhere Fachprüfung TrainerIn Spitzensport findet am 5./6. Juni 2012 in Magglingen statt.

Der Anmeldeschluss endete am 6. Februar 2012.

 

 

Wegleitungen und Ordnungen

Anerkennung von ausländischen Trainerausbildungen

Die Trainerbildung Schweiz nimmt Einstufungen ausländischer Trainerausbildungen gegenüber dem Schweizer Trainer-Qualifikationssystem vor. Damit können die entsprechenden Trainer zu gleichen Konditionen wie ihre Schweizer Kollegen in den Vereinen und Verbänden arbeiten, bzw. die Verbände eine entsprechende Finanzierung durch die J+S-Nachwuchsförderung oder durch Swiss Olympic beantragen.

Der Sportverband hat die Möglichkeit, vor oder nach der Anstellung eines ausländischen Trainers, in der Trainerbildung unverbindlich nachzufragen, wie der Trainer aufgrund seiner Ausbildungen eingestuft würde, um allfällige Massnahmen einzuleiten.

Seit Juli 2011 erhebt die Trainerbildung Schweiz eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- pro definitiv eingereichtem Äquivalenzgesuch. Der Prozess für die Einreichung eines Äquivalenzgesuches ist im PDF „Info Äquivalenz für ausländische Trainer“ detailliert beschrieben.
Die Trainerbildung bietet die neu anerkannten Trainer mit einer persönlichen Einladung zu einem obligatorischen Tagesseminar auf. Dieses Seminar findet am 23. August 2012 in Ittigen statt (siehe Punkt 4 PDF „Info Äquivalenz für ausländische Trainer“).

 

 

Anerkennung von langjährig erfolgreich tätigen Trainern und Trainerinnen

Auf Antrag des nationalen Sportverbandes können langjährig erfolgreich tätige Trainer im Nachwuchsbereich eine spezielle Traineräquivalenz beantragen, welche weder eine adäquate Ausbildung in der Schweiz (Berufstrainerausbildung bzw. Diplomtrainerlehrgang Swiss Olympic) noch eine entsprechende Trainerausbildung im Ausland absolviert haben.

Mit einer Äquivalenz für langjährig erfolgreiche TrainerInnen können diese Personen die Anerkennung als J+S-Nachwuchstrainer R bzw. N erhalten, um in der J+S-Nachwuchsförderung auf den Förderstufen 2 und 3 tätig zu sein, bzw. die entsprechenden Entschädigungen auszulösen.

 

 

Gegenseitige Anerkennung Masterstudienlehrgang Spitzensport und Diplomtrainerlehrgang

Die Voraussetzungen für eine gegenseitig Anerkennung Masterstudienlehrgang Spitzensport und Diplomtrainerlehrgang werden im PDF-Dokument (unten) erläutert.

 

Zuletzt aktualisiert am: 10.05.2012

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Sekretariat Trainerbildung
2532 Magglingen

Tel. 032 327 64 35
coach_info@baspo.admin.ch

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