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Bundesamt für Sport BASPO
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Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung

Auskunft über amtliche Dokumente

Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente zu lesen und von Behörden Auskünfte über deren Inhalt zu erhalten.

Kategorien geheimer Dokumente werden im Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) explizit aufgeführt.
Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist gebührenpflichtig. Betragen die Gebühren voraussichtlich mehr als CHF 100, wird die gesuchstellende Person vor Zustellung der Dokumente über die Kosten informiert.

Für den Zugang zu amtlichen Dokumenten verwenden Sie bitte das Formular.

Wir bitten Sie, Broschüren, Informations- und Unterrichtsmaterialien sowie weitere Publikationen im BASPO-Shop Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. oder über die vermerkte Adresse zu bestellen.

 

Kontakt

Öffentlichkeitsberater BASPO
Wilhelm Rauch
Bundesamt für Sport BASPO
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen

Tel. +41 32 3276475
E-Mail Wilhelm.Rauch@baspo.admin.ch

 

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