Risikoaktivitäten
Mit der Entwicklung von Sportarten mit höherem Risikopotenzial ist ein neuer Markt entstanden. Aktivitäten wie Canyoning oder River-Rafting müssen angesichts der damit verbundenen Risiken von zuverlässigen Veranstaltern, welche die minimalen Sicherheitsnormen einhalten, angeboten werden.
Rafting:
- Allgemeine Richtlinien

Grösse: 40 Kb | Typ: PDF
- Ausbildungskonzept Rafting-Guide

Grösse: 22 Kb | Typ: PDF
- Ausbildungsschema Rafting-Guide

Grösse: 13 Kb | Typ: PDF
- Guide 1 Modulbeschreibung

Grösse: 15 Kb | Typ: PDF
- Guide 1 Anforderungsprofil

Grösse: 69 Kb | Typ: PDF
- Guide 2 Modulbeschreibung

28.08.2008 | 16 Kb | PDF
- Guide 2 Anforderungsprofil

Grösse: 45 Kb | Typ: PDF
- Tripleader Modulbeschreibung

Grösse: 15 Kb | Typ: PDF
- Tripleader Anforderungsprofil

Grösse: 29 Kb | Typ: PDF
Canyoning:
- Richtlinien Canyoning

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- Richtlinien Canyoning Anhang 1

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- Zulassungsprüfung Canyoning

Grösse: 19 Kb | Typ: PDF
- Richtlinien Leiterkurs 1

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- Richtlinien Leiterkurs 2

Grösse: 25 Kb | Typ: PDF
Richtlinien Rafting
Die von einer überverbandlichen Fachkommission ausgearbeiteten Richtlinien legen die Anforderungen für die Durchführung von kommerziellen Rafting-Touren fest und regeln die Ausbildung von haupt- und nebenberuflich tätigen Rafting-Führern verschiedener Stufen. Zudem ordnen sie den Umgang mit Natur und Umwelt.
Das Ausbildungskonzept regelt die Ausbildung zum Rafting-Guide. Diese beinhaltet drei Module:
Das Tripleader-Modul kann durch Guides 1 und Guides 2 besucht werden (vgl. Allgemeine Richtlinien, Kaptiel 5).
Ab Saison 2007 müssen alle Raft-Konvois durch Guides mit Tripleader-Qualifikation geführt werden.
Das Ausbildungskonzept regelt die Ausbildung zum Rafting-Guide. Diese beinhaltet drei Module:
- Rafting-Guide 1
- Rafting Guide 2
- Tripleader
Das Tripleader-Modul kann durch Guides 1 und Guides 2 besucht werden (vgl. Allgemeine Richtlinien, Kaptiel 5).
Ab Saison 2007 müssen alle Raft-Konvois durch Guides mit Tripleader-Qualifikation geführt werden.
Richtlinien Canyoning
Die von einer überverbandlichen Fachkommission ausgearbeiteten Richtlinien Canyoning legen die Anforderungen für die Durchführung von kommerziellen Canyoning-Touren fest und regeln die Ausbildung von haupt- und nebenberuflich tätigen Canyoning-Führern verschiedener Stufen. Zudem ordnen sie den Umgang mit Natur und Umwelt.
Die Richtlinien schaffen damit auch für nicht geschulte Touristen die Möglichkeit, Canyoning richtig ausgerüstet unter kundiger Leitung und in geordnetem Rahmen mit grösstmöglicher Sicherheit zu betreiben.
Es werden folgende Ausbildungen von Canyoning-Führern unterschieden:
Die Struktur der Ausbildung, die Zulassungsanforderungen sowie die Ausbildungsinhalte sind in den Ausbildungsrichtlinien Canyoning dargestellt.
Die Richtlinien schaffen damit auch für nicht geschulte Touristen die Möglichkeit, Canyoning richtig ausgerüstet unter kundiger Leitung und in geordnetem Rahmen mit grösstmöglicher Sicherheit zu betreiben.
Es werden folgende Ausbildungen von Canyoning-Führern unterschieden:
- Leiter 1 Assistent
- Leiter 2 Gruppenleiter
- Bergführer mit Spezialausbildung Canyoning
Die Struktur der Ausbildung, die Zulassungsanforderungen sowie die Ausbildungsinhalte sind in den Ausbildungsrichtlinien Canyoning dargestellt.
Zuletzt aktualisiert am: 27.08.2010

