Nationales Sportanlagenkonzept
Gute Bedingungen für die nationalen Sportverbände
Das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) ist ein Konzept gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und damit ein Planungs- und Koordinationsinstrument.
Das NASAK bezweckt, für die nationalen Sportverbände im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung gute Voraussetzungen zu erhalten oder zu schaffen. Es bildet damit die Grundlage für Finanzhilfen des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung.
Mit den Bundesbeschlüssen über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung vom 17.12.1998 (NASAK 1, 60 Mio. CHF), 3.10.2000 (NASAK 2, 20 Mio. CHF) und 20. 09. 2007 (NASAK 3, 14 Mio. CHF) bewilligte das Parlament drei Kredite von insgesamt 94 Mio. CHF für Investitionsbeiträge an den Bau namentlich bezeichneter, wichtigster und dringendst benötigter Objekte. Die Beiträge des Bundes bewegen sich im Bereich von 5 % - 25 % an die anrechenbaren Baukosten.
National- und Ständerat haben einer Motion vom 7. Mai 2009 zugestimmt, die den Bundesrat beauftragt, bis Ende 2011 ein Konzept für ein NASAK 4 vorzulegen. Aus finanzpolitischen Überlegungen hatte der Bundesrat beantragt, diese Motion abzulehnen
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Das BASPO ist zuständig für die Erarbeitung des NASAK 4. Im Juni 2010 führte es mit den wichtigsten Partnerorganisationen (Swiss Olympic, nationale Sportverbände, kantonale und ausgewählte kommunale Sportämter, Swiss Top Sport, sachnahe Bundesämter u.a.) ein Hearing durch. Daraus ging das grundlegende Dokument «NASAK 4 – Sportpolitische Rahmenbedingungen und sachliche Realisierungskriterien» hervor. Darin sind einige der bisher geltenden Kriterien geringfügig geändert worden. Im Februar 2011 wurden die in diesem Zusammenhang relevanten nationalen Sportverbände eingeladen, ihren konkreten Infrastrukturbedarf in Absprache mit ihren Partnern (Trägerschaften von Sportanlagen, Swiss Top Sport u.a.) bis Juni 2011 dem BASPO mitzuteilen. Diese Bedarfsmeldungen sollten auf den ebenfalls einzureichenden Verbands-Leistungssportkonzepten für den Nachwuchs- bis Elitesport basieren.
Das BASPO hat die eingereichten Unterlagen in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic analysiert und aufgrund der NASAK-Kriterien beurteilt. Auf dieser Basis hat das BASPO anschliessend die Kreditvorlage NASAK 4 vorbereitet.
Der Bundesrat hat die Botschaft über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) mit dem zugehörigen Entwurf eines Bundesbeschlusses am 22. Februar 2012 zuhanden des Parlamentes verabschiedet (vgl. Dokumente unten). Es geht um einen Gesamtkredit von 50 Millionen Franken. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Sommersession behandelt und dabei den Gesamtkredit auf 70 Millionen Franken erhöht. Der Ständerat folgte am 17. September 2012 dem Nationalrat. Das Geschäft passierte am 27. September 2012 die Schlussabstimmung. Für Finanzhilfen an die Realisierung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung wird ein Gesamtkredit von 70 Millionen Franken bewilligt. 20 Millionen des Gesamtkredits kann der Bundesrat nach eigenem Ermessen und Bedarf für allfällige Erhöhung der bewilligten Projekte sowie für den Neu- und Ausbau von weiteren Sportanlagen von nationaler Bedeutung verwenden (Antrag SR Eder). Ab dem Jahr 2013 stehen die ersten Kredite für Bauprojekte zur Verfügung.
Aktueller Stand der Behandlung der Kreditvorlage NASAK 4 in den Eidgenössischen Räten (parlament.ch) 
- Mitglieder Arbeitsgruppe NASAK
Publiziert am: 08.11.2012 | Grösse: 15 Kb | Typ: PDF
- NASAK 4: Sportpolitische Rahmenbedingungen und sachliche Realisierungskriterien
Publiziert am: 20.12.2011 | Grösse: 128 Kb | Typ: PDF
- Botschaft über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4)
Publiziert am: 10.04.2012 | Grösse: 287 Kb | Typ: PDF
- Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4)
Publiziert am: 08.11.2012 | Grösse: 95 Kb | Typ: PDF
- Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung

Stand: 10.1.2010
Publiziert am: 04.02.2010 | Grösse: 173 Kb | Typ: PDF
- Konzept NASAK mit Leitideen und Kriterien

Grösse: 437 Kb | Typ: PDF
- Botschaft NASAK 3

Grösse: 570 Kb | Typ: PDF
- Bundesbeschluss NASAK 3

Grösse: 465 Kb | Typ: PDF
