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Bundesamt für Sport BASPO

Nationales Sportanlagenkonzept

Gute Bedingungen für die nationalen Sportverbände

Das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) ist ein Konzept gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und damit ein Planungs- und Koordinationsinstrument.

Das NASAK bezweckt, für die nationalen Sportverbände im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung gute Voraussetzungen zu erhalten oder zu schaffen. Es bildet damit die Grundlage für Finanzhilfen des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

Mit den Bundesbeschlüssen über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung vom 17.12.1998 (NASAK 1, 60 Mio. CHF), 3.10.2000 (NASAK 2, 20 Mio. CHF) und 20. 09. 2007 (NASAK 3, 14 Mio. CHF) bewilligte das Parlament drei Kredite von insgesamt 94 Mio. CHF für Investitionsbeiträge an den Bau namentlich bezeichneter, wichtigster und dringendst benötigter Objekte. Die Beiträge des Bundes bewegen sich im Bereich von 5 % - 25 % an die anrechenbaren Baukosten.

Eine detaillierte Übersicht der im Rahmen der Kredite NASAK 1 und 2 unterstützten Sportanlagen befindet sich in der Botschaft NASAK 3, Anhang1.

National- und Ständerat haben einer Motion vom 7. Mai 2009 zugestimmt, die den Bundesrat beauftragt, bis Ende 2011 ein Konzept für ein NASAK 4 vorzulegen. Aus finanzpolitischen Überlegungen hatte der Bundesrat beantragt, diese Motion abzulehnen Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet..

Das BASPO ist zuständig für die Erarbeitung des NASAK 4. Im Juni 2010 führte es mit den wichtigsten Partnerorganisationen (Swiss Olympic, nationale Sportverbände, kantonale und ausgewählte kommunale Sportämter, Swiss Top Sport, sachnahe Bundesämter u.a.) ein Hearing durch. Daraus ging das grundlegende Dokument «NASAK 4 – Sportpolitische Rahmenbedingungen und sachliche Realisierungskriterien» hervor. Darin sind einige der bisher geltenden Kriterien geringfügig geändert worden. Im Februar 2011 wurden die in diesem Zusammenhang relevanten nationalen Sportverbände eingeladen, ihren konkreten Infrastrukturbedarf in Absprache mit ihren Partnern (Trägerschaften von Sportanlagen, Swiss Top Sport u.a.) bis Juni 2011 dem BASPO mitzuteilen (vgl. untenstehende Dokumente). Diese Bedarfsmeldungen sollten auf den ebenfalls einzureichenden Verbands-Leistungssportkonzepten für den Nachwuchs- bis Elitesport basieren.

Das BASPO hat die eingereichten Unterlagen in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic analysiert und aufgrund der NASAK-Kriterien beurteilt. Auf dieser Basis hat das BASPO anschliessend die Kreditvorlage NASAK 4 vorbereitet. Wenn der Bundesrat mit der Vorlage einverstanden ist, wird er sie, allenfalls mit Anpassungen, dem Parlament zum Beschluss vorlegen.

 

Zuletzt aktualisiert am: 20.12.2011
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