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Olympische Winterspiele 2026

Am 7. März 2017 entschied der Exekutivrat von Swiss Olympic, dass mit dem Projekt «Sion 2026» eine Kandidatur für Olympische und Paralympische Winterspiele 2026 lanciert werden soll. Die Walliser Bevölkerung hat am 10. Juni 2018 die entsprechende Vorlage abgelehnt. Damit ist das Projekt «Sion 2026» zu Ende.

Symbolbild Olympia

Übersicht

Im Sommer 2017 haben das Bewerbungskomitee «Sion 2026» und Swiss Olympic das Dossier zur Machbarkeit der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2026 und der Paralympics 2026 beim Bundesrat und den am Projekt beteiligten Kantonen eingereicht. Für den Bundesrat stellen Olympische Winterspiele eine grosse Chance für Sport, Wirtschaft und Gesellschaft in der Schweiz dar. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 beschlossen, das Projekt «Sion 2026» zu unterstützen. Der Beitrag des Bundes für die Olympischen Winterspiele 2026 soll – bei angemessener Beteiligung durch die Kantone - maximal eine Milliarde Franken betragen.

Im Dezember 2017 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesbeitrag eröffnet.

Der Bund begleitet den Kandidatur-Prozess von Swiss Olympic mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, die unter der Leitung des Bundesamts für Sport BASPO steht.

Bisher zweimal in St. Moritz

Die Schweiz hat in den Jahren 1928 und 1948 in St. Moritz Olympische Winterspiele durchgeführt. Seither wurden verschiedene Kandidaturen in Erwägung gezogen. Am 3. März 2013 hatte das Bündner Stimmvolk eine Kandidatur für die Winterspiele 2022 abgelehnt. Zu einer Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2026 haben die Bündner bei der Abstimmung vom 12. Februar 2017 erneut Nein gesagt. Damit blieb als einzige Schweizer Kandidatur «Sion 2026: Entfachen wir das Feuer» übrig.
 

Aktuell


Dokumentation

Unabhängige Durchsicht OCOG- und Non-OCOG-Budget Sion 2026

Unabhängige Experten der Firma PwC haben die Budgets des Dossiers Sion 2026 überprüft.

Vorbemerkungen:

  • Die Rückmeldungen von PWC sind voll und ganz in die Beurteilung des Dossiers Sion2026 durch den Bundesrat eingeflossen.
  • Der Bundesrat stützt sich bei seiner Beurteilung auf den ergänzenden Bericht von PwC.
  • Das Komitee Sion2026 übernimmt ebenfalls die Beurteilung von PWC bei den weiteren Arbeiten und Berechnungen.
  • Es wird in den weiteren Arbeiten sicherheitshalber bewusst immer auf die von PwC nach ausdrücklichem Vorsichtsprinzip erstellten Berechnungen zurückgegriffen.
  • Der Bericht steht dem Projekt in den grossen Linien grundsätzlich positiv gegenüber.
     

Parlament

Titel Typ Eingereicht von
Staatshaftung. Gutachten  Postulat  Leutenegger Oberholzer Susanne (Sozialdemokratische Fraktion) am 15.12.2017
Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Jahr 2026 ausserhalb der "olympischen Regionen" des Landes  Frage Reimann Maximiliam (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei) am 6.12.2017
Vertrauenwürdiges Bewerbungskomitee?  Frage Semadeni Silvia (Sozialdemokratische Fraktion) am 29.11.2017
Markenrechte Frage Leutenegger Oberholzer Susanne (Sozialdemokratische Fraktion) am 29.11.2017
Finanzielles Risiko und Haftung der öffentlichen Hand Frage Leutenegger Oberholzer Susanne (Sozialdemokratische Fraktion) am 29.11.2017
Welche Anforderungen hinsichtlich der Unterstützung seitens Bevölkerung? Frage Addor Jean-Luc (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei) am 29.11.2017
Kosten und Finanzierung Olympische Winterspiele 2026 Interpellation Semadeni Silvia (Sozialdemokratische Fraktion) am 20.09.2017
Welche demokratischen Schritte stehen im Bewerbungsverfahren und bei der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2026 offen? Welche Garantien werden gefordert? Interpellation Mazzone Lisa (Grüne Fraktion) am 16.03.2017

FAQ

Allgemeines

Für den Bundesrat stellen Olympische Winterspiele eine grosse Chance für Sport, Wirtschaft und Gesellschaft in der Schweiz dar. Ausschlaggebend für seinen positiven Grundsatzentscheid sind folgende Punkte:

  • Das Projekt «Sion 2026» baut weitgehend auf bestehender Infrastruktur auf
  • Das Projekt ist dezentral angelegt
  • Die Spiele sind technisch und finanziell machbar
  • Die Spiele können für das Zusammenleben in der ganzen Schweiz und die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in den Berggebieten, einen bedeutenden Fortschritt bringen.
     

  • Das Projekt «Sion 2026» wurde von einer privaten Trägerschaft initiiert. Die Stadt Sion und die beteiligten Kantone sind Partner in diesem Projekt.
  • Diese Spiele können weder Sion noch die Kantone noch der Bund alleine durchführen, es braucht die Solidarität aller.
  • Die Schweiz nutzt die Olympischen und Paralympischen Winterspiele, um sich international zu positionieren und insbesondere das Leben und Arbeiten in den Berggebieten zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
  • Die Olympischen Winterspiele Sion 2026 sind ein Schweizer Projekt.
     

Der Bundesbeitrag ist an klare Bedingungen geknüpft. Sind diese nicht erfüllt, kann der Bund seine Unterstützungszusage zurückziehen. Das ist bis zum Zuschlagsentscheid des IOC im Herbst 2019 möglich.

Finanzen

Für die Durchführung der Spiele entstehen gemäss Budget Ausgaben von 1,98 Mia. Franken bei Einnahmen von 1,15 Mia. Franken (IOC-Beiträge, Sponsoring, Ticketing, Lizenzen).
Die Sicherheit wird mit 303 Mio. Franken budgetiert, und für olympiaspezifische Infrastrukturen sind 100 Millionen Franken veranschlagt.

Der Bundesrat hat für die Beteiligung des Bundes Höchstbeträge festgelegt. Sie gelten für die Finanzierungslücke im Durchführungsbudget der Spiele, für die Kosten der Sicherheit im öffentlichen Raum, für die Infrastrukturen im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts sowie für die Phase der Kandidatur. Insgesamt ergibt sich daraus eine Höchstbeteiligung des Bundes im Umfang von rund einer Milliarde Franken.

Aus heutiger Sicht: Ja.

  • Es sind ausreichend Reserven in den Budgets eingeplant.
  • Das IOC hat den Bewerbungsprozess massgeblich vereinfacht und lässt im Zuge der Agenda 2020 auf die Austragungsregion abgestimmte Winterspiele zu. Dies führt zu Kosteneinsparungen.
  • Das Durchführungsbudget des Vereins Sion 2026 ist vorsichtig gerechnet, es wurde validiert, in allen Aufwand- und Einnahme-Positionen ist die konservative Variante berücksichtigt.
  • Bei den Sicherheitskosten trägt der Bund ein sehr beschränktes Restrisiko. Für die übrigen Positionen trägt der Bund kein Risiko.
  • Bei der Vergabe sind die Kosten im Detail bekannt. Der Bund trägt maximal rund 1. Mia. Franken bei und nimmt seine Finanzverantwortung wahr, indem er die finanzielle Steuerung und das Controlling des Projektes eng begleitet, steuert und kontrolliert.
  • Die Geschichte der Olympischen Spiele zeigt, dass die Durchführungsbudgets eingehalten werden. Budgetüberschreitungen kamen bei den Investitionen vor, hier haben insbesondere die Kantone die volle Budgetverantwortung und -kontrolle.
  • Sollten sich die Risiken als zu gross und/oder nicht kontrollierbar erweisen, kann die Kandidatur jederzeit zurückgezogen werden.
     

Weil es sich bei der Durchführung von Olympischen Winterspiele um einen ausserordentlichen Anlass von nationaler Bedeutung handelt, der auch an die Sicherheitskräfte ausserordentliche Herausforderungen stellt.

Der Bund beteiligt sich zu rund einem Drittel an diesen Kosten. Er wird bis Ende 2018 einen Beitrag von rund 5 Mio. Franken zu leisten haben. Der Maximalbeitrag beträgt 8 Mio. Franken.

  • Die Winterspiele bringen für das Zusammenleben nicht nur in den Durchführungsregionen, sondern in der ganzen Schweiz einen wesentlichen Fortschrittsgewinn in Nachhaltigkeit und Innovation. Die Nachhaltigkeit umfasst die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gesellschaftliche Solidarität und ökologische Verantwortung.
  • Sion 2026 ist ein Modell für neue Winterspiele, an dem sich auch andere Staaten orientieren können.
  • Schwerpunkt des Innovationsprozesses bildet das künftige Leben und Arbeiten im touristisch und landwirtschaftlich geprägten Berggebiet und die Weiterentwicklung der Infrastruktur. Das umfasst verschiedene Politikbereiche: Bildung, Kultur, Wirtschaft, Energie, Gesundheit, Umwelt und Integration. Parallel dazu ist der schweizerische Leistungs- und Breitensport einbezogen.
     

Durchführungskosten, die über den Bundesbeitrag hinausgehen, sind von der Durchführungsorganisation oder auch den Durchführungskantonen zu tragen. Das heisst, der Beitrag des Bundes wird nicht höher ausfallen, als er dem Parlament beantragt.

Der Bund beteiligt sich in jedem Fall mit 20 Prozent an den Kosten. Falls die Kosten weniger hoch sind als heute vorgesehen, fällt auch die Beteiligung des Bundes tiefer aus. Falls aufgrund der Bedrohungslage weitere Sicherheitsmassnahmen nötig sind und die Kosten höher ausfallen, sollen die Mehrkosten nach dem gleichen Verteilungsschlüssel zwischen Bund und Kantonen beglichen werden.

Der technische Machbarkeitsbericht, der bereits hohen Detaillierungsgrad aufweist, hat gezeigt, dass die ursprünglich vorgesehene Million Franken für olympiaspezifische Verkehrsinfrastrukturen im Zuständigkeitsbereich des Bundes nicht notwendig ist.

Der Bund leistet eine begrenzte Defizitgarantie an das IOC, indem er zusichert, die im Budget eingerechneten Reserven von 215 Millionen zur Deckung von unvorhergesehenen Kosten zu tragen. Diese 215 Millionen Franken sind im Gesamtbetrag des Bundes von 827 Millionen inbegriffen. Der Bund regelt mit der Durchführungsorganisation zudem die Verwendung eines allfälligen Gewinns.

Infrastruktur

  • Die einzelnen Standorte erfüllen die technischen Anforderungen, um die Wettkämpfe durchführen zu können.
  • Bei einzelnen Standorten sind noch Bewilligungsverfahren oder Abstimmungen durchzuführen. In diesen Fällen stehen jedoch gleichwertige Alternativen zur Verfügung.
  • Die Agenda 2020 des IOC lässt bei Bedarf die Austragung von Disziplinen dezentral oder gar im Ausland zu, insbesondere wenn dies der Nachhaltigkeit dient.
  • Insgesamt ist das Risiko als gering einzustufen.
     

Sicherheit

Eine Verschärfung der Lage hätte Auswirkungen auf Ressourcen, Infrastruktur und Kosten. Für diesen Fall ist eine Reserve von 30% der Kosten resp. 90 Mio. Franken budgetiert.

Verkehr

Die Machbarkeit Verkehr wurde von einem erfahrenen Verkehrsingenieurbüro (CITEC) als bewältigbar beurteilt.

Nachhaltigkeit

  • Mit dem Projekt Sion 2026 werden langfristig nutzbare materielle und immaterielle Werte für die Austragungsregion, die Schweiz und die internationale Olympische und Paralympische Bewegung geschaffen, die über die Spiele hinaus Bestand haben.
  • Es gibt zahlreiche Ansätze, wie die Durchführung des Anlasses zur Weiterentwicklung der Austragungsregion und der Schweiz in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und ökologischer Hinsicht genutzt werden kann. Sie sind bezüglich ihrer strategischen Ausrichtung weiterzuentwickeln.
  • Diese Vermächtnisstrategie soll insbesondere auf die langfristigen Strategien des Bundes und der Kantone in verschiedenen Sektoralpolitiken ausgerichtet werden (bspw. Energie, Tourismus, Landwirtschaft, Bildung, Gesundheit, Sport, Landwirtschaft). Dazu werden die erwarteten langfristigen Ergebnisse im Sinne von «Leistungsversprechen» definiert.
  • Zur Realisierung des Vermächtnisses sieht der Verein Sion 2026 die Gründung einer Stiftung vor, die mit den budgetierten Mitteln finanziert wird.
     

  • Der Sport und damit die Sportanlagen sind eine wichtige Basis für den Wintertourismus im Berggebiet.
  • Sion 2026 setzt auf Dezentralität und Nutzung der bestehenden Infrastrukturen: an den vorgesehenen Austragungsorten ist ein Grossteil der Sportanlagen verfügbar, die für Olympische und Paralympische Spiele nötig sind. Die wenigen Kapazitäten, die nicht nachhaltig genutzt werden können, werden temporär erstellt.
  • Die Sportgeschichte der Schweizer Wintersportorte belegt, dass gute Wettkampfanlagen über viele Jahrzehnte für Wettkämpfe, Trainings und die touristische Nutzung hervorragende Dienste leisten können.
     

  • Olympische Winterspiele bieten die Möglichkeit, die Schweiz während mehrerer Jahre in den internationalen Fokus zu stellen und das Image der Schweiz positiv zu beeinflussen.
  • Im Zuge des Projekts wird das Leben und Arbeiten im Berggebiet zukunftsorientiert weiterentwickelt, dabei ist der Tourismus ein wichtiges Element.

  • Die Winterspiele bringen neben den direkten und messbaren viele indirekte und nicht in Zahlen quantifizierbare, positive Effekte.
  • Imageveränderungen nach aussen (Sportlichkeit, Jugendlichkeit, Dynamik, Gastfreundschaft, Offenheit) werden der Schweiz als Ferienland und auch der Austragungsregion sehr positive Impulse verleihen.
  • Es ist kein anderes Impulsprogramm denkbar, das international neben den wirtschaftlichen Effekten auch diese qualitativen Effekte mit sich bringt.

Für die Winterspiele 2026 werden keine neuen Gebiete erschlossen. Ein Grossteil der Anlagen ist gebaut, die Eingriffe in die Natur sind marginal.

Die Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) zeigt auf, welche politischen Schwerpunkte der Bundesrat für die nachhaltige Entwicklung mittel- bis langfristig setzt. Der Aktionsplan der Strategie bezeichnet die Massnahmen, die der Bund in der Legislaturperiode 2016-2019 umsetzen will. Weiter zeigt die Strategie auf, welchen Beitrag die Schweiz leistet, um die Ziele der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) der Vereinten Nationen zu erfüllen. Weitere Dokumente hierzu finden sich auf www.are.admin.ch.

Diverses

Die Schweizer Bewerbung («Bid Book») ist eine Offerte ans IOC. Bei einer Vergabe der Winterspiele in die Schweiz wird diese Offerte zum Vertrag. Dieser gilt für beide Seiten und untersteht Schweizer Recht. Das IOC kann ihn nicht einseitig ändern.

  • Das IOC beteiligt sich mit mindestens 525 Mio. (allenfalls mit noch 200-300 Mio. mehr, abhängig von den Vermarktungserfolgen) an den Durchführungskosten und ist damit nach dem Bund der zweitgrösste Geldgeber.
  • 90% der übrigen Einnahmen des IOC fliessen in die weltweite Sportförderung.
     

Über den Bundesbeitrag entscheidet abschliessend das Parlament; in der Schweiz gibt es kein Finanzreferendum. Wen die Kantone über ihren Beitrag entscheiden lassen, liegt in ihrer Kompetenz.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Bundesmittel zweckmässig eingesetzt und die Risiken des Bundes auf ein Minimum reduziert werden. Während der Dialog- und Kandidaturphase ist der Bund in der Kandidaturorganisation Sion 2026 vertreten. Die Vertretung des Bundes wird auf der Grundlage eines entsprechenden Pflichtenhefts vorgenommen. In einer allfälligen Durchführungsorganisation nimmt der Bund nicht Einsitz. Im Rahmen einer Subventionsvereinbarung wird der zweckmässige Einsatz der Bundesmittel gesichert. Zusätzlich könnte während der Durchführungsphase ein Delegierter des Bundesrats mandatiert werden, damit die Interessen des Bundes in den Führungsgremien wirksam vertreten werden. Der Bundesrat prüft diese Möglichkeit, das Pflichtenheft ist noch auszuarbeiten. Das VBS wird dies in Zusammenarbeit mit dem EFD tun.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle erstellte nach der Expo 2002 einen Bericht über die Probleme, Erfahrungen und Lehren daraus und hat Empfehlungen für kommende Projekte formuliert:

Expo.01/02: Auftrag mit unbeschränkter Haftung - Sonderuntersuchung zur Landesausstellung im Drei-Seen-Land


Die Weisungen des Eidgenössischen Finanzdepartements thematisieren die Richtlinien für die Durchführung von Grossanlässen Dritter mit Bundesunterstützung sowie von besonderen Bundesanlässen.   

Weisungen für die Durchführung von Grossanlässen Dritter mit Bundesunterstützung sowie von besonderen Bundesanlässen (PDF)

Der Zeitplan

  • Ende Mai 2018: Entscheid Bundesrat zu Vernehmlassung und Botschaft
  • Herbst- / Wintersession 2018: Beratungen im eidgenössischen Parlament
  • Januar 2019: Zustimmung zum Host-City-Vertrag und Abgabe der erforderlichen Garantien
     

  • Bis Oktober 2018: Anmeldung der Kandidatur beim IOC
    Entscheid IOC, welche Kandidaturen weiter verfolgt werden
  • Oktober 2019: Vergabeentscheid des IOC in Mailand.
     


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