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COVID-19 und Sport

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und zu den Rahmenbedingungen für Sportaktivitäten und Sportveranstaltungen.

 

An seiner Sitzung vom 16. Februar hat der Bundesrat beschlossen, einen grossen Teil der geltenden Schutzmassnahmen per 17. Februar aufzuheben. Grund dafür ist die Entspannung der epidemiologischen Lage in der Schweiz.

Davon betroffen ist auch der Sport: Die für den Sport geltenden Massnahmen werden aufgehoben. Damit entfällt die Zertifikats- sowie die Maskenpflicht für die Ausübung von Sport in Innenräumen. Sport kann damit in Aussen- und Innenbereichen wieder ohne jegliche Einschränkungen durchgeführt werden.  

Weiterhin zu beachten ist, dass die Kantone strengere Massnahmen erlassen dürfen. Die kantonalen Regeln haben stets Vorrang vor den nationalen Angaben. Organisatorinnen und Organisatoren von Trainings oder Wettkämpfen in Innenräumen wird deshalb empfohlen, zur Sicherheit auch die kantonalen Vorgaben zu kontrollieren.  

Empfehlungen für Sportlager

Aufgrund der epidemiologischen Lage gibt es für die Organisation von Sportlagern keine besonderen Empfehlungen mehr. Lager können ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Bei der Durchführung von Lagern müssen die Vorgaben der Behörden des Kantons, wo das Lager stattfindet, eingehalten werden.

 


  • Übersicht COVID-19 Unterstützung Sport durch den Bund
    Die Strukturen im Schweizer Sport sind durch die Pandemie stark gefährdet. Der Bund unterstützt mit verschiedenen Massnahmen den Erhalt dieser Strukturen. Die Massnahmen im graphischen Überblick.
    31.03.2021 | PDF, 1 Seiten, 42 KB

Fragen und Antworten

Update FAQ: 16.02.2022 / 17:00 Uhr

Fragen und Antworten

Was gilt für Sportaktivitäten?

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen und Innenräumen für alle Altersklassen keine Einschränkungen mehr. Kontaktdaten müssen ebenfalls keine erfasst werden. Damit ist Sport in Aussen- und Innenbereichen wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich.   

Gilt die Aufhebung sämtlicher Massnahmen im Sportbereich in der ganzen Schweiz? 

Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen gelten stets als Mindeststandart, der in der ganzen Schweiz eingehalten werden muss. Die einzelnen Kantone haben aber die Möglichkeit, strengere Massnahmen zu erlassen. Das gilt auch für den Sportbereich. Organisatorinnen und Organisatoren von Trainings oder Wettkämpfen in Innenräumen wird deshalb empfohlen, zur Sicherheit auch die kantonalen Vorgaben zu kontrollieren.  

Dürfen Organisatorinnen und Organisatoren von Trainings und Wettkämpfen eine Masken- oder Zertifikatspflicht erlassen?

Wie den kantonalen Behörden steht es den Organisatorinnen und Organisatoren von Trainings und Wettkämpfen sowie den Inhaberinnen und Inhabern von Räumlichkeiten frei, strengere Schutzmassnahmen zu erlassen. Sie dürfen nach wie vor eine Masken- oder Zertifikatspflicht erlassen. 

Welche Tests berechtigen zu einem Zertifikat? 

Sie können ein Zertifikat für einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest erhalten. Damit Sie ein Covid-Zertifikat für einen negativen Antigen-Schnelltest erhalten können, muss der Test mit einem Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt worden sein. Reine Nasen-Abstriche sind nicht zulässig. Für negative Selbsttests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt. Ebenfalls wird kein Covid-Zertifikat ausgestellt, wenn der Test im Ausland durchgeführt wurde. Das Zertifikat nach einem PCR-Test ist während 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme gültig, das Zertifikat nach einem Antigen-Schnelltest während 24 Stunden. Auch ein positives Antikörpertestresultat berechtigt zu einem Zertifikat. Das Covid-Zertifikat für einen Antikörpertest ist nur in der Schweiz gültig, vor dem 16. November 2021 durchgeführte Antikörpertests berechtigen nicht zur Ausstellung eines Covid-Zertifikats. Ausserdem berechtigen Antikörperzertifikate nicht zur Teilnahme an einer 2G+ Veranstaltung.   

Wer übernimmt die Kosten der Tests, um ein Zertifikat zu erhalten?

Einzel-PCR-Tests für symptomatische Personen, für Kontaktpersonen und für die Bestätigungsdiagnostik (wenn ein Pool-Test positiv war) werden weiterhin vom Bund bezahlt. Sie führen aber nicht zu einem Zertifikat. Ab dem 18. Dezember übernimmt der Bund die Kosten von Antigen-Schnelltests (Nasenabstrich), mit denen man ein Covid-Zertifikat erhält. Bezahlt wird auch die individuelle Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests. Die Anbieter solcher Tests sind ab dem 17. Januar 2022 verpflichtet, bei einem negativen Resultat ein Covid-Zertifikat auszustellen. Selber bezahlen muss man wie bisher Selbsttests, Einzel-PCR-Tests die zur Ausstellung eines Zertifikats führen, und Antikörpertests. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Müssen Veranstalter, die Tests vor Ort anbieten, ein Zertifikat ausstellen?

Veranstalter, die vor Ort Tests anbieten, müssen auch über die Möglichkeit verfügen, Zertifikate auszustellen, da sie dieselben am Eingang prüfen.

Kann das BASPO Bewilligungen erteilen?

Nein. Es gelten die nationale Verordnung sowie die kantonalen Massnahmen.

Kontrolliert das BASPO die Einhaltung der Regelungen im Sport?

Nein. Die Kontrolle der Einhaltung der geltenden Massnahmen obliegt den kantonalen und kommunalen Behörden.

Wo sind Informationen bezüglich nationalen und internationalen Wettkämpfen zu finden?

Bei Swiss Olympic.

Aktuell



Bundesamt für Sport BASPO Hauptstrasse 247
CH-2532 Magglingen

E-Mail


Kommunikation BASPO

+41 58 467 61 33
E-Mail


Reservationen

Nationales Sportzentrum Magglingen
+41 58 467 61 11
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Infoline Coronavirus
+41 58 463 00 00

BAG: Neues Coronavirus