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Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung

Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente zu lesen und von Behörden Auskünfte über deren Inhalt zu erhalten.

Auskunft über amtliche Dokumente

Kategorien geheimer Dokumente werden im Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) explizit aufgeführt.
Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist gebührenpflichtig. Betragen die Gebühren voraussichtlich mehr als CHF 100, wird die gesuchstellende Person vor Zustellung der Dokumente über die Kosten informiert.

Für den Zugang zu amtlichen Dokumenten des BASPO wenden Sie sich bitte an info@baspo.admin.ch. Die Anfrage kann nur beantwortet werden, wenn das gewünschte Dokument genügend genau umschrieben wird. Das BASPO kann eine Präzisierung verlangen.


Wir bitten Sie, Broschüren, Informations- und Unterrichtsmaterialien sowie weitere Publikationen im BASPO-Shop oder über die vermerkte Adresse zu bestellen. 


Bundesamt für Sport BASPO Hauptstrasse 247
CH-2532 Magglingen
Tel.
+41 58 467 61 33

E-Mail

Bundesamt für Sport BASPO

Hauptstrasse 247
CH-2532 Magglingen