Engagiert gegen Korruption
Korruptes und betrügerisches Handeln steht im Widerspruch zu den grundlegenden Werten des Sports, dessen Regeln sich an den Prinzipien von Fairness und Respekt orientieren.
Gegenstand des neunten Prinzips der Ethik-Charta ist die Bekämpfung jeglicher Form von Korruption im Sport. Die Integrität des Sports sowohl auf wie auch neben dem Spielfeld ist nur dann sichergestellt, wenn sich die hinter dem Sport stehenden Organisationen, namentlich die Sportverbände und Wettkampfveranstalter sowie deren verantwortliche Leitungspersonen, durch Integrität auszeichnen.
Unter dem Begriff Korruption werden nicht nur die verschiedenen im Strafgesetzbuch definierten Bestechungstatbestände verstanden. Korruption meint alle missbräuchlichen Handlungsweisen durch Personen in Vertrauensstellungen – in der öffentlichen Verwaltung, der Politik, der Justiz, in Unternehmen oder in nicht wirtschaftlich orientierten Organisationen (Vereinen, Stiftungen) – um einen ungerechtfertigten materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen.
Als zentrales Element der Prävention, Bekämpfung und Bewältigung von Korruptionsrisiken gilt die Einführung, Umsetzung und Durchsetzung von anerkannten Regeln der guten Organisation und Verwaltungsführung (Good Governance).Zu den Prinzipien der guten Verwaltungsführung gehören u.a. demokratische Grundsätze, Transparenz und Rechenschaftspflicht, ausgewogene Geschlechtervertretung, Amtszeitbeschränkungen, Regelungen zum Umgang mit Interessenkonflikten oder der angemessene Einbezug aller Interessengruppen gehören.
Der Missbrauch einer Funktion in einer Sportorganisation, wie etwa die Annahme ungebührender Vorteile oder das Ignorieren von Interessenkonflikten, stellt gemäss den Regeln von Swiss Olympic einen Ethik-Verstoss dar und kann durch die zuständigen Instanzen des privatrechtlichen Sports (Swiss Sport Integrity und Schweizer Sportgericht) untersucht und sanktioniert werden.
Engagement des BASPO und weiterer Stellen
Das BASPO macht Finanzhilfen an Sportorganisationen deshalb davon abhängig, dass diese Organisationen die Vorgaben der Good Governance umsetzen und Missstände beheben. Massgeblich sind dabei die Vorgaben, die Swiss Olympic gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen der Sportförderungsverordnung als sogenannter Branchenstandard erlassen hat.
Zusätzlich wurden weitere Anstrengungen zur Stärkung der Integrität des Sports unternommen, die auch auf internationaler Ebene Anerkennung finden. Dazu gehören insbesondere die Einführung eines Straftatbestands bei Privatbestechung, der auch bei Korruption innerhalb von Sportverbänden zur Anwendung kommen kann, sowie die Unterstellung von Führungspersonen in globalen Sportverbänden unter den Status von politisch exponierten Personen nach dem Geldwäschereigesetz.
Schliesslich nimmt die Schweiz aktiv an der Internationalen Partnerschaft gegen Korruption im Sport (IPACS) teil, einer globalen Initiative, die darauf abzielt, Korruption im Sport zu bekämpfen. Diese Zusammenarbeit ist Teil einer umfassenderen Strategie der Schweiz zur Förderung der Integrität und Good Governance im Sport.
Mehr dazu
- Swiss Olympic: Branchenstandard für den Schweizer Sport
- International Partnership Against Corruption in Sport (IPACS): IPACS Sport Governance Benchmark & Guidelines
- Korruption im Sport | Transparency International Schweiz
Bundesamt für Sport BASPO
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen
