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Veröffentlicht am 2. Oktober 2025

Finanzhilfen für Sportanlagen von nationaler Bedeutung

Der Bund kann den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung mit gezielten Finanzhilfen unterstützen. Das BASPO prüft Gesuche und begleitet Trägerschaften im Prozess.

Der vorliegende Leitfaden zeigt, wann eine Anlage «von nationaler Bedeutung» ist, wie ein Gesuch eingereicht werden kann, wie der Subventionsprozess abläuft und nach welchen Kriterien die Finanzhilfen bemessen werden.

Finanzhilfegesuch für Unterstützung beim Bau einer Sportanlage von nationaler Bedeutung

Trägerschaften, die den Bau einer Sportanlage von nationaler Bedeutung (gemäss Art 79 VSpoFöP) planen, können in Absprache mit dem betreffenden Sportverband ein Gesuch für Finanzhilfe stellen. Im Falle einer positiven Beurteilung durch das BASPO, wird ein Beitragsvertrag zwischen der Eidgenossenschaft und der Trägerschaft unterzeichnet, der die Finanzhilfe regelt.

Dieser Leitfaden skizziert den Prozess sowie die nötigen Dokumente für die Trägerschaft:

Bemessungskriterien

Die Obergrenze der Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen ist in Art. 44 Abs. 1 SpoFöV auf maximal 40 Prozent der anrechenbaren Kosten nach Art. 81 Abs. 1 VSpoFöP festgelegt.

Die Höhe des Bundesbeitrags richtet sich gemäss Art. 80 Abs. 2 VSpoFöP nach folgenden Kriterien:

  • Umfang der bewilligten Kredite;
  • Bedeutung des Projekts für den Schweizer Sport;
  • Qualität, Realisierungsreife und Realisierungschancen des Projekts;
  • vorgesehene Nutzung für Anlässe von nationaler Bedeutung; und
  • ausgelöste Gesamtinvestitionen zugunsten des Sports und weitere Auswirkungen des Entscheides.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

Bundesamt für Sport BASPO

Leiter Raum und Infrastruktur
Maximilian Schubiger
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen