Gesetz über Risikoaktivitäten tritt in Kraft
Am 1. Januar tritt das neue Gesetz über Risikoaktivitäten in Kraft. Kommerzielle Anbieter unterstehen neu einer Bewilligungspflicht.
Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Gesetz und Verordnung gelten für gewerbsmässig angebotene Outdooraktivitäten, die im Gebirge sowie an Bächen und Flüssen betrieben werden. Die Verordnung definiert den Kreis der Anbieter und der Aktivitäten, die vom Gesetz erfasst werden; weitere Kernpunkte sind die Regelung der Bewilligungspflicht und die Zertifizierung von Betrieben.
Die Hauptpunkte der Vorlage
- Gewerbsmässigkeit: Das Gesetz erfasst die kommerziellen Aktivitäten. Gewerbsmässig handelt, wer ein Einkommen von mehr als 2300 Franken pro Jahr erzielt
- Bewilligungspflicht: Die bewilligungspflichtigen Aktivitäten sind in Artikel 3 der Verordnung abschliessend aufgelistet. In den Artikeln 4 bis 9 sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung sowie die entsprechend erlaubten Aktivitäten geregelt. Die Kantone erteilen die Bewilligung
- Abgrenzung: Mittels den Schwierigkeitsgraden des Schweizer Alpen-Clubs SAC kann lückenlos festgelegt werden, wer in welchem Gelände gewerbsmässig Aktivitäten anbieten darf
- Datenbank: Der Bund wird ein öffentlich einsehbares Informationssystem führen, in dem die Anbieter mit gültiger Bewilligung registriert sein werden
Geregelt werden auch die Bedingungen für ausländische Anbieter, die Versicherungs- sowie die Informationspflicht.
Die Eidgenössischen Räte hatten dem Gesetz Ende 2011 zugestimmt. Im Anschluss daran wurde die Verordnung erarbeitet. Um den Kantonen ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Gesetzgebung zu ermöglichen, wurde der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf Anfang 2014 gelegt. Das Gesetz geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, die im Juni 2000 im Nachgang zu schweren Unfällen im Berner Oberland (Canyoning-Unglück Saxetbach) eingereicht worden war.
Bundesamt für Sport BASPO
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen
