Finanzhilfe für den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung – Leitfaden Gesuchstellende
Gemäss Sportförderungsgesetz (SpoFöG) kann der Bund Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung leisten.
Finanzhilfegesuch für Unterstützung beim Bau einer Sportanlage von nationaler Bedeutung
Trägerschaften, die den Bau einer Sportanlage von nationaler Bedeutung (gemäss Art 79 VSpoFöP) planen, können in Absprache mit dem betreffenden Sportverband ein Gesuch für Finanzhilfe stellen. Im Falle einer positiven Beurteilung durch das BASPO, wird ein Beitragsvertrag zwischen der Eidgenossenschaft und der Trägerschaft unterzeichnet, der die Finanzhilfe regelt. Der vorliegende Leitfaden skizziert den Prozess sowie die nötigen Dokumente für die Trägerschaft:
