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MedienmitteilungVeröffentlicht am 6. Dezember 2024

Gleichberechtigung bei der Förderung von Sportlerinnen und Sportlern

Die Instrumente zur Unterstützung von Athletinnen und Athleten im Spitzensport in der Schweiz sind durchwegs geschlechterneutral ausgestaltet und zeigen die beabsichtigte Wirkung. Zu diesem Schluss kommt der Bericht, den der Bundesrat in Erfüllung des Postulats Baume-Schneider (21.4521) «Für eine ausgewogene finanzielle Unterstützung, die die Teilnahme an Sportgrossanlässen ermöglicht» an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 gutgeheissen hat.

Der Sport in der Schweiz ist ein Zusammenspiel zwischen öffentlicher Hand und privatrechtlich organisierten Strukturen. Auftrag des Bundes ist es, geeignete – auch finanzielle – Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Zugang zum Sport unabhängig von Geschlecht oder sozioökonomischem Status zu ermöglichen. Innerhalb dieses Rahmens fördern die Sportverbände und -vereine sowie der Dachverband Swiss Olympic den Breitensport, den leistungsorientierten Nachwuchssport und den Spitzensport.

In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Baume-Schneider (21.4521) «Für eine ausgewogene finanzielle Unterstützung, die die Teilnahme an Sportgrossanlässen ermöglicht» kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die bestehenden Instrumente zur gleichberechtigten Förderung von Athletinnen und Athleten ausreichen.

Bestehende Instrumente fördern Athletinnen und Athleten gleichermassen

Ein entscheidender Bestandteil der gleichberechtigten Förderung von Athletinnen und Athleten ist die Ausschüttung von Subventionen an den Dachverband Swiss Olympic. Jährlich stellt der Bund dem Dachverband rund 37 Millionen Franken zur Verfügung. Der Dachverband leitet diesen Beitrag an die nationalen Sportverbände weiter, um die Förderung der jeweiligen Sportarten zu unterstützen.

Weitere zentrale Instrumente der staatlichen Sportförderung sind das nationale Sportanlagenkonzept NASAK, die Unterstützung von Sportgrossanlässen und die Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden, die Athletinnen und Athleten mit zusätzlichen Instrumenten fördern können.

Eine immer wichtigere Rolle in der Sportförderung und der Förderung der Gleichstellung von Athletinnen und Athleten im Leistungssport spielt die Spitzensportförderung der Armee. Diese ermöglicht es Athletinnen und Athleten, den Sport mit der Dienstpflicht zu kombinieren. Der Anteil der Athletinnen in der Spitzensport-RS hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Ausserdem können mittlerweile auch Behindertensportlerinnen und -sportler an der Spitzensport-RS teilnehmen.

Nachdem die Departementsvorsteherin VBS, Viola Amherd, Jahr 2019 entschieden hatte, die Spitzensport-Rekrutenschule sukzessive von maximal 35 Personen auf 70 Personen pro Rekrutenschule zu erhöhen, wird aktuell geprüft, wie die Spitzensportförderung der Armee weiter verbessert und ausgebaut werden könnte.

Das Thema der Gleichberechtigung bei der Förderung von Sportlerinnen und Sportlern wird in einer nächsten Studie «Leitungssport Schweiz» wiederum aufgenommen.

Dokumente

Bericht des Bundesratesin Erfüllung des Postulates 21.4521 Baume-Schneider vom 16. Dezember 2021

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