Informationen zum Coronavirus: Letzte Aktualisierung: 29.2.2020, 19 Uhr
28.02.2020 | COM BASPO

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz seit 28. Februar 2020 gemäss Epidemiengesetz als «besondere Lage» ein. Die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus hat oberste Priorität.
Gemäss der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) gilt Folgendes:
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind verboten
Ab sofort sind öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Das Verbot gilt bis mindestens 15. März 2020.
Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen – zwingende Risikoabwägung des Veranstalters mit den kantonalen Behörden
Nehmen an einer öffentlichen oder privaten Veranstaltung weniger als 1000 Personen teil, müssen die Veranstalter zusammen mit den kantonalen Behörden eine Risikoabwägung vornehmen. Die Kantone können Veranstaltungen verbieten.
Die Weisungen der Kantone unterscheiden sich stark, auch Gemeinden haben teils eigene Weisungen erlassen. Diese finden Sie auf den Internetseiten der Kantone und der Gemeinden. Dort sind meist auch Hotline-Nummern auffindbar. Nehmen Sie als Veranstalter eines Anlasses mit weniger als 1000 Personen umgehend mit den Gemeinde- und Kantonsbehörden Kontakt auf.
Das Bundesamt für Sport BASPO prüft die Situation bezüglich Coronavirus laufend. Die Geschäftsleitung nimmt ebenso regelmässig eine Risikoabwägung für seine eigenen Kurse und Sportzentren in Magglingen und Tenero vor und leitet umgehend die erforderlichen Massnahmen ein.
Die Situation kann sich kurzfristig ändern. Informieren Sie sich regelmässig.
Aktuelle Informationen zur Situation in der Schweiz (und International) finden Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Gesundheit BAG: www.bag-coronavirus.ch
Aktuelle Informationen zur Situation im Tessin finden Sie auf der Internetseite www.ti.ch/coronavirus .
So schützen wir uns: Gründlich Hände waschen