Nationales Sportanlagenkonzept NASAK [NEU]
Das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) ist ein Förderinstrument des Bundes im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Der Bund unterstützt mit dem NASAK die Entwicklung und Erneuerung von Sportanlagen, die den nationalen Sportverbänden für ihre Zwecke dienen. Ziel ist es, die Infrastruktur für den Schweizer Sport zu stärken und zu erhalten.
Gemäss Bundesverfassung hat der Bund die Aufgabe, ein nationales Sportanlagenkonzept (NASAK) zu entwickeln und laufend zu aktualisieren. Es ist ein wichtiger Pfeiler der Sportförderung in der Schweiz.
Welche Ziele hat das Nationale Sportanlagenkonzept?
- Koordination der Sportinfrastrukturen von nationaler Bedeutung
- Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen für die nationalen Sportverbände
- Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz sowohl im Sport als auch bei der Durchführung wichtiger internationaler Sportveranstaltungen
- Abstimmung der Sportinfrastrukturen von nationaler Bedeutung auf die übrigen Bundespolitiken (Sachpläne, Inventare)
Welche Aufgaben erfüllt der Bund durch das Nationale Sportanlagenkonzept?
- Der Bund kann Finanzhilfen für die Erstellung einer Sportanlage von nationaler Bedeutung leisten
- Der Bund führt einen Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung
Kreditbeschlüsse des Parlaments
Die Förderprogramme NASAK 1-4plus sind abgeschlossen.
Mit dem Kredit NASAK 5 können in den Jahren 2022 bis 2027 Finanzhilfen vereinbart werden. Die Sportanlagen werden in diesem Zeitraum oder bis ca. Mitte der 2030er Jahren realisiert werden.
Stand Umsetzung NASAK 1-5 (Ende 2025):
- CHF 244.1 Mio. vom Parlament bewilligt
- CHF 148.5 Mio. vertraglich verpflichtet
- 101 Anlagen in Betrieb

Gesuchsprozess für NASAK-Finanzhilfen
Der Bund kann den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung mit gezielten Finanzhilfen unterstützen. Das BASPO prüft Gesuche und begleitet Trägerschaften im Prozess.

NASAK-Katalog
Das BASPO führt einen Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung und aktualisiert ihn regelmässig. Die Kriterien, wann eine Sportanlage als von nationaler Bedeutung gilt, sind klar definiert.
Bundesamt für Sport BASPO
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen



