Für mehr Transparenz im Mietrecht: Bundesrat ändert Verordnung
Bern, 21.3.2025 - Der Bundesrat hat am 21. März 2025 eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) verabschiedet. Die Änderung betrifft die Erweiterung des Formulars für die Mitteilung des Anfangsmietzinses. Für den bisherigen Mietzins müssen neu die zuletzt geltenden Werte für den Referenzzinssatz und für die Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise LIK) angegeben werden. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.