Bundesanwaltschaft schliesst das Strafverfahren gegen die ABB ab
Bern, 2.12.2022 - Die Bundesanwaltschaft (BA) schliesst die Strafuntersuchung gegen die ABB ab. Sie erlässt namentlich einen Strafbefehl wegen Widerhandlung wegen Art. 102 Abs. 2 StGB in Verbindung mit Art. 322septies StGB und verurteilt das Unternehmen zu einer Busse von 4 Millionen Schweizer Franken. Voraussichtlich heute Freitag werden das Department of Justice (DOJ) und die U.S. Securities and Exchange Commission das Verfahren im gleichen Zusammenhang ebenfalls erledigen. Die südafrikanischen Strafverfolgungsbehörden haben mit gestrigem Datum eine Busse verhängt.