Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung
Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente der Bundesverwaltung einsehen zu können, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Hierbei gelten die Rahmenbedingungen des Öffentlichkeitsgesetzes.
Anwendung
Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von Behörden Auskünfte über deren Inhalt zu erhalten. Dieser erleichterte Zugang gilt nur für amtliche Dokumente, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind (Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes, BGÖ).
Das Zugänglichkeitsprinzip erfährt eine Reihe von Ausnahmen, z.B.
- wenn die freie Meinungs- und Willensbildung des BASPO beeinträchtigt werden könnte,
- wenn die innere oder äussere Sicherheit gefährdet werden könnte,
- wenn durch die Offenlegung der gewünschten Dokumente die Privatsphäre Dritter beeinträchtigt werden kann,
- wenn es sich um ein Dokument des Mitberichtsverfahrens handelt,
- wenn es sich um ein Dokument aus einem administrativen oder politischen Entscheidverfahren handelt, bei dem der Entscheid noch pendent ist.
Gesuchstellung
Für den Zugang zu amtlichen Dokumenten des BASPO wenden Sie sich bitte an info@baspo.admin.ch. Die Anfrage kann nur beantwortet werden, wenn das gewünschte Dokument genügend genau umschrieben wird. Das BASPO kann eine Präzisierung verlangen.
Kosten
- In Verfahren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben.
- Ausnahmsweise können Gebühren erhoben werden, wenn die Bearbeitung des Zugangsgesuchs durch das BASPO besonders aufwändig ist. Das BASPO informiert den/die Gesuchsteller/Gesuchstellerin über die Absicht, eine Gebühr zu erheben, sowie über die Höhe der Gebühr.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ), Fedlex
- Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsverordnung, VBGÖ), Fedlex
Wir bitten Sie, Broschüren, Informations- und Unterrichtsmaterialien sowie weitere Publikationen im BASPO-Shop oder über die vermerkte Adresse zu bestellen.
Bundesamt für Sport BASPO
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen

