«Olympische und Paralympische Winterspiele 2038» in der Schweiz
Zwei Mal wurden bislang in der Schweiz Olympische Winterspiele durchgeführt. Beide Male in St. Moritz: 1928 und 1948. Seither blieben Schweizer Kandidaturen ohne Erfolg. Dies soll sich mit einer Bewerbung für die Austragung Olympischer und Paralympischer Winterspiele 2038 in der Schweiz ändern. Ende November 2023 entschied das IOK, dass die Schweiz in den «Privileged Dialogue» für die Austragung der Spiele 2038 aufgenommen wird.
Das Internationale Olympische Komitee (IOK) mit Sitz in Lausanne will eine neue Ära in Sachen Olympische und Paralympische Spiele einläuten. Mit der «Agenda 2020+5» sowie neuen, angepassten Vergabe- und Durchführungskriterien («The New Norm») soll Schluss sein mit Gigantismus. Auf dieser neuen Basis baute das Konzept der neusten Schweizer Kandidatur auf: die Idee von neuartigen Olympischen und Paralympischen Spielen mit dezentralem Ansatz.
Statt einer Austragungsstadt (Host City) würde sich erstmals ein Land als Host Country bewerben. Die Spiele würden sich dem Austragungsort anpassen – nicht mehr umgekehrt – und sollen von Nachhaltigkeit, Inklusion und Demut geprägt sein.
Federführung beim Privatsport
Swiss Olympic, die Schweizer Wintersportverbände und das IOK sind im April 2023 in den Dialog getreten, um zu überprüfen, ob und wie solche Spiele in der Schweiz organisiert werden könnten. Eine Machbarkeitsstudie von Swiss Olympic hat im Herbst 2023 bestätigt: dezentrale, nachhaltige Spiele sind in der Schweiz machbar. Daraufhin wurde der Verein «Olympische und Paralympische Winterspiele 2038» gegründet, der im Auftrag von SOA als Organisationskomitee amtet.
Am 29. November 2023 hat das IOK entschieden, die Schweiz in den sogenannten «Privileged Dialogue» für eine Austragung von Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 (OPWS 2038) in der Schweiz aufzunehmen. Damit entfiel das Projekt «Switzerland 203x» als Option für die IOK-Doppelvergabe der Winterspiele 2030 und 2034.
Der Status «Privileged Dialogue» bedeutet, dass die Schweiz bis Ende 2027 Zeit hat, gewisse Themen zu vertiefen und ein ergänztes Dossier zu erarbeiten, ohne dass das IOC eine Konkurrenzkandidatur zulassen wird.
Das Kandidaturdossier OPWS 2038
Am 12. Januar 2026 hat der von Swiss Olympic beauftragte Verein «Olympische und Paralympische Winterspiele 2038» das Dossier für die Kandidatur an einer Medienkonferenz präsentiert.
Der Bund wird das Projekt und die Organisatoren weiterhin begleiten und den Fokus insbesondere auf grundlegende Themen wie Nachhaltigkeit, Legacy und Sicherheit legen.
Im September 2024 erklärte der Bundesrat, dass er dem Projekt positiv gegenübersteht und hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 beschlossen, die Arbeiten mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes zu begleiten. Zudem hat er das VBS beauftragt, einen Planungsbeschluss vorzubereiten, der unter anderem die Fragen zur Rolle und der finanziellen Beteiligung des Bundes klärt.
In der Vernehmlassung wurde der Planungsbeschluss grossmehrheitlich begrüsst. Er sieht einen Bundesbeitrag von 200 Millionen Franken vor. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 hat der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
22. Juni 2026
Der Bundesrat unterstützt Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 in der Schweiz
Der Bundesrat steht Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 in der Schweiz positiv gegenüber. Er hat Anfang Jahr die Eckwerte für die Unterstützung des Sportgrossanlasses festgelegt. In der Vernehmlassung wurde der Planungsbeschluss nun grossmehrheitlich begrüsst. Er sieht einen Bundesbeitrag von 200 Millionen Franken vor. An seiner Sitzung vom 19. Juni hat der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Frühere Kandidaturen: zwei Mal Olympia in St. Moritz
Die Schweiz hat in den Jahren 1928 und 1948 in St. Moritz Olympische Winterspiele durchgeführt. Seither wurden verschiedene Kandidaturen in Erwägung gezogen. Am 3. März 2013 hatte das Bündner Stimmvolk eine Kandidatur für die Winterspiele 2022 abgelehnt. Zu einer Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 haben die Bündner bei der Abstimmung vom 12. Februar 2017 erneut Nein gesagt. Damit blieb als einzige Schweizer Kandidatur «Sion 2026» übrig. Die Walliser Bevölkerung hat am 10. Juni 2018 die entsprechende Vorlage abgelehnt. Damit war das Projekt «Sion 2026» vom Tisch.
Fragen und Antworten zum Projekt «Olympische und Paralympische Winterspiele 2038» in der Schweiz
Rolle des Bunds
Der Bund unterstützt und begleitet die Planung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038. Allerdings ist er nicht Teil des Vereins, der das Kandidaturdossier erarbeitet. Ebenso wird der Bund auch nicht Teil der Organisation sein, die allenfalls später die Spiele durchführen würde.
Das heisst: Der Bund begleitet das Projekt während der Planungsphase mit einer Interdepartementalen Arbeitsgruppe. Diese koordiniert während der Planungsphase die Leistungen der Kandidatur, welche den Bund betreffen. Sollte die Schweizer Kandidatur erfolgreich sein, setzt der Bund eine begleitende Projektorganisation ein. Diese würde dann dafür sorgen, dass die verschiedenen Aufgaben des Bundes koordiniert werden und eng mit den Austragungskantonen und -gemeinden, den Organisatoren der Spiele sowie weiteren Partnern zusammenarbeiten. Der Bund wird selbst nicht Teil des Organisationskomitees.
Kurz: Der Bund übernimmt also eine koordinierende und unterstützende Rolle, organisiert die Spiele aber nicht selbst.
Die Schweizer Bewerbung setzt bewusst auf einen neuen Ansatz: Statt neue Sportstätten zu bauen, sollen bestehende Anlagen und Infrastrukturen verteilt über alle vier Sprachregionen der Schweiz genutzt werden. Dadurch werden die Risiken von Kostenüberschreitungen besser kontrollierbar, weil Kostenüberschreitungen bei vergangenen Austragungen vielfach im Zusammenhang mit der Erstellung von neuen Wettkampf- und Verkehrsinfrastrukturen entstanden sind. Mit dem neuen Ansatz können hohe Investitionen und spätere Leerstände vermieden werden.
Auch die privaten Geldgeber haben ein grosses Interesse am Erfolg des Projekts. Sie werden von der Trägerorganisation eine strikte Budgetkontrolle einverlangen und die Entwicklung des Projekts eng begleiten. Auch dieser Umstand trägt zur Verminderung des Risikos von Kostenüberschreitungen bei.
Die OPWS 2038 müssen zudem nach aktuellen internationalen und nationalen Nachhaltigkeitsstandards durchgeführt werden – dies ist eine Bedingung für die Unterstützung durch den Bund.
Bis Ende 2028 soll auch eine Vermächtnisstrategie vorliegen, welche mit den Zielen der langfristigen Strategien des Bundes abgestimmt ist. Die Massnahmen der Vermächtnisstrategie sollen einen Beitrag zu den langfristigen Strategien der Schweiz leisten, beispielsweise in den Bereichen Sport und Bewegung, Tourismus, Mobilität, Klima, Gesundheit, Energie und Inklusion.
Ein wichtiger Unterschied zu früheren Austragungen liegt auch beim Finanzierungsmodell. Geplant ist ein sogenannter «Built-to-Budget»-Ansatz. Das bedeutet: Falls sich abzeichnet, dass die Kosten zu hoch werden, sollen Leistungen reduziert oder günstigere Lösungen gewählt werden. Diskutiert werden könnten beispielsweise:
einfachere Transport- und Serviceangebote
der Verzicht auf gewisse technische Standards
Reduktion einzelner Dienstleistungen
Die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 sollen nicht nur während der Wettkampfzeit einen Nutzen bringen, sondern auch langfristig positive Auswirkungen für die Schweiz haben. Dieser kann entstehen, wenn durch den Grossanlass über mehrere Jahre Menschen, Ideen und Investitionen für gemeinsame Ziele zusammengebracht werden, beispielsweise im Sport, im Tourismus, im Verkehr oder bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Der Bundesrat sieht in den OPWS 2038 eine grosse Chance, in solchen Bereichen positive Entwicklungen anzustossen. Beispielsweise:
Die Schweiz will einen der weltweit grössten Sportanlässe in vorbildlicher Weise durchführen.
Die Olympischen und Paralympischen Winterspiele können einen Beitrag zur Förderung von Bewegung und Sport leisten, die Inklusion unterstützen und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Gesellschaft stärken.
Die Art und Weise der Organisation und Durchführung des Anlasses soll für die Durchführungsregionen und die ganze Bevölkerung einen wesentlichen Mehrwert bezüglich Nachhaltigkeit und Innovation bringen.
Die Schweiz kann als Nation gemeinsam Grosses leisten und in einer Zeit globaler Veränderungen näher zusammenrücken und einen Beitrag zum internationalen Austausch und der Verständigung leisten.
Die Schweiz kann ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ihre kulturelle Vielfalt und ihre politische Tradition international präsentieren
Innovationen generell und speziell in digitalen Fragen im Zusammenhang mit Verkehr, Sicherheit und Sport könnten vorangetrieben werden.
Eine vom Verein «Switzerland 2038» initiierte Studie hat zudem berechnet, dass mit den OPWS 2038 eine Wertschöpfung zwischen 2 und 4 Milliarden Franken erreicht werden könnte. Zusätzlich würden durch die Spiele um die 20'000 temporäre Arbeitsstellen geschaffen.
Weiter soll bis Ende 2028 eine Vermächtnisstrategie vorliegen, welche mit den Zielen der langfristigen Strategien des Bundes abgestimmt ist und welche langfristig einen Nutzen aus den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 schafft.
Aufgrund des dezentralen Austragungskonzepts würden die Spiele in verschiedenen Kantonen und Gemeinden stattfinden. Das würde keine nationale Abstimmung mit sich bringen, sondern die zuständigen Parlamente und gegebenenfalls die Stimmberechtigten der betroffenen Austragungskantone und -gemeinden über Vorhaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entscheiden lassen.
Das Parlament kann dies anders beurteilen und den Planungsbeschluss dem fakultativen Referendum unterstellen, was zu einer nationalen Volksabstimmung führen könnte.
Der Bundesrat erachtet den Planungsbeschluss zur Unterstützung der OPWS 2038 als nicht «von grosser Tragweite», weil die finanzielle Unterstützung durch den Bund wesentlich kleiner ausfallen würde, als bei früheren Projekten.
Die Parlamente und gegebenenfalls die Bevölkerung in den Austragungsgemeinden und -kantonen werden sich entsprechend ihren Zuständigkeiten und Kompetenzen zum Vorhaben äussern können.
Die folgenden Punkte schwächen die finanziellen Risiken für den Bund zusätzlich ab:
Eine Defizitgarantie des Bundes ist ausgeschlossen.
14 Austragungsgemeinden und 10 Austragungskantone werden in das Vorhaben eingebunden, der Bund hat keine tragende Rolle.
Das Parlament hat mit der Beratung des Geschäfts in der Herbstsession 2026 begonnen. Sollte das Parlament den Planungsbeschluss bei einer Schlussabstimmung in der Wintersession 2026 dem fakultativen Referendum unterstellen, ist offen, ob eine allfällige Volksabstimmung noch 2027 oder erst 2028 – und damit nach Ende des privilegierten Dialogs mit dem IOK – stattfinden könnte. Wie das IOK das weitere Vorgehen in diesem Fall ausgestalten würde, ist offen.
Finanzierung
Der finanzielle Beitrag des Bundes an das Budget der Organisation, welche die Spiele durchführen wird, beträgt maximal 200 Millionen Franken.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
60 Mio.: für die Mitfinanzierung der Paralympischen Spiele
50 Mio.: zur Verbilligung der ÖV-Nutzung der Besucherinnen und Besucher
80 Mio.: für sonstige Aufwände im Zusammenhang mit der Durchführung der Spiele
10 Mio.: vorgesehen als Reserve für allfällige heute noch nicht absehbare Aufwände
Der Bundesrat wird dem Parlament die entsprechenden Kreditanträge im Rahmen der ordentlichen Finanzprozesse unterbreiten.
Weiter übernimmt der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Raum während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038. Die dafür anfallenden Kosten lassen sich heute noch nicht genau beziffern. Sie dürften jedoch mindestens einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag ausmachen.
Der Bund könnte sich ausserdem finanziell an Projekten beteiligen, die langfristig einen Nutzen aus den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 schaffen (Vermächtnisprojekte). Wie hoch dieser Beitrag ausfallen würde, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Darüber hinaus sind keine weiteren finanziellen Beiträge des Bundes vorgesehen. Falls die Winterspiele mit einem Defizit abschliessen, übernimmt der Bund keine Haftung und kommt nicht für die Verluste auf. Auch gegenüber dem IOK gibt der Bund keine finanzielle Garantie ab.
Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch den Bund ist, dass sich die Kantone und Gemeinden ebenfalls an den Kosten beteiligen und gemeinsam mindestens 200 Millionen Franken beisteuern.
Der Bund übernimmt keine Garantie für allfällige Verluste der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038. Sollte der Anlass am Ende mehr kosten als budgetiert, wird der Bund die Fehlbeträge nicht ausgleichen.
Der Trägerverein «Switzerland 2038» geht davon aus, dass die finanziellen Risiken der OPWS 2038 ausreichend abgesichert sind. Dafür sind zwei Sicherheitsmechanismen vorgesehen:
eine Reserve von 200 Millionen Franken im Budget,
eine zusätzliche Defizitgarantie von 200 Millionen Franken, die von privaten Organisationen und Privatpersonen übernommen werden soll. Der Betrag entspricht rund zehn Prozent der geplanten Kosten für die Organisation und Durchführung der Spiele.
Für einzelne Leistungen prüft der Verein Versicherungslösungen.
Ein mögliches Defizit wird also nicht vom Bund, sondern über eine private Defizitgarantie abgesichert.
Zudem verfolgt der Verein «Switzerland 2038» das Ziel, ein ungedecktes Defizit durch den sogenannten «Built-to-Budget»-Ansatz zu vermeiden. Das bedeutet: Falls sich abzeichnet, dass die Kosten zu hoch werden, sollen Leistungen reduziert oder günstigere Lösungen gewählt werden. Diskutiert werden könnten beispielsweise:
einfachere Transport- und Serviceangebote
der Verzicht auf gewisse technische Standards
Reduktion einzelner Dienstleistungen
Wie diese Regelungen genau aussehen werden, ist derzeit noch offen. Ein endgültiger Host-Vertrag mit dem IOK liegt noch nicht vor.
Obwohl die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 grösstenteils privat finanziert werden sollen, sind auch Beiträge der öffentlichen Hand notwendig. Bestimmte Aufgaben können nicht allein durch private Gelder finanziert werden, insbesondere wenn hohe Anforderungen an Nachhaltigkeit, langfristigen Nutzen für die Bevölkerung und Sicherheit erfüllt werden sollen.
Der Bundesrat schliesst eine Mitunterzeichnung eines Host-Vertrags nicht grundsätzlich aus, stellt aber klar, dass er keine Verpflichtungen oder Haftung eingeht, die über die im Planungsbeschluss festgelegte Unterstützung hinausgehen.
Der Bund übernimmt also weder Haftung für die Durchführung der Spiele noch eine Defizitgarantie und er geht auch keine Verpflichtungen ein, die ihn rechtlich und finanziell haftbar machen können.
Aktuell laufen Gespräche darüber, wie ein solcher Vertrag ausgestaltet werden kann. Ein Entwurf eines Host-Vertrages liegt derzeit noch nicht vor.
Sicherheit
Der Bund ist im Zusammenhang mit den OPWS 2038 für jene Sicherheitsbereiche zuständig, die bereits heute zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehören. Dazu zählen:
die Überwachung und Sicherung des Schweizer Luftraums
der Schutz der Landesgrenzen
der Schutz des Staates vor Bedrohungen wie Terrorismus oder Spionage
die Erfüllung internationaler Sicherheitsverpflichtungen der Schweiz
sowie die Zusammenarbeit und Koordination mit ausländischen Behörden.
Die Kantone leisten wiederum die Sicherheitsaufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich, insbesondere polizeiliche Aufgaben.
Für die Sicherheit innerhalb der Wettkampf- und Veranstaltungsstätten ist die Organisation, welche die Spiele durchführt, verantwortlich.
Die Kosten der Sicherheitsleistungen des Bundes können zum heutigen Zeitpunkt – mehr als zehn Jahre vor dem möglichen Anlass – noch nicht genau beziffert werden. Es wird mindestens mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag gerechnet.
Auch die Kosten für die Kantone können heute noch nicht genauer abgeschätzt werden. Nach heutigem Stand gehen die Kantone davon aus, dass für die Aufgaben der Polizei zur Gewährleistung der Sicherheit während der Spiele rund 124'000 Einsatztage erforderlich sein werden. Für die Sicherheit in den Wettkampfstätten, Trainingsorten und Unterkünften sind beim Verein «Switzerland 2038» knapp 100 Millionen Franken budgetiert.
Nationalrat unterstützt Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 in der Schweiz
Der Nationalrat stimmt dem Bundesbeschluss zu den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 mit Änderungen zu. Diese beinhalten Ergänzungen insbesondere zu Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Regionalprodukten, Berichterstattung und demokratischen Verfahren. Das Geschäft geht in den Ständerat.
Medienmitteilung22. Juni 2026
Der Bundesrat unterstützt Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 in der Schweiz
Der Bundesrat steht Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 in der Schweiz positiv gegenüber. Er hat Anfang Jahr die Eckwerte für die Unterstützung des Sportgrossanlasses festgelegt. In der Vernehmlassung wurde der Planungsbeschluss nun grossmehrheitlich begrüsst. Er sieht einen Bundesbeitrag von 200 Millionen Franken vor. An seiner Sitzung vom 19. Juni hat der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Medienmitteilung14. Januar 2026
Bundesrat unterstützt Olympische Winterspiele 2038 in der Schweiz
Der Bundesrat steht Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 in der Schweiz positiv gegenüber und sieht die grossen Chancen, die ein solcher internationaler Grossanlass für Sport und Gesellschaft bietet. An seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 hat der Bundesrat die Eckwerte für die Unterstützung des Sport-Grossanlasses in die Vernehmlassung geschickt. Der Grundsatz- und Planungsbeschluss sieht einen Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken vor, dies ohne Haftung für Defizite.
Medienmitteilung27. September 2024
Olympische und Paralympische Winterspiele 2038: Bundesrat sieht Chancen und will Eckwerte für Unterstützung festlegen
Das Internationale Olympische Komitee hat die Schweiz in einen privilegierten Dialog für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 eingeladen. Swiss Olympic hat bis spätestens Ende 2027 Zeit, unter Ausschluss weiterer Interessenten das bestehende Schweizer Austragungskonzept weiter zu bearbeiten. Der Bundesrat steht dem Projekt positiv gegenüber und hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 beschlossen, die Arbeiten mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes zu begleiten. Zudem hat er das VBS beauftragt, einen Grundsatz- und Planungsbeschluss vorzubereiten, der unter anderem die Fragen zur Rolle und der finanziellen Beteiligung des Bundes klärt.
Medienmitteilung27. September 2024
Einbezug der Bevölkerung bei Olympischen Spielen und anderen Mega-Events: Bestehende Instrumente genügen
In der Schweiz liegen die notwendigen Rechtsgrundlagen und Instrumente vor, um die Bevölkerung bezüglich Planung und Organisation von Olympischen Spielen und weiteren Mega-Events einbeziehen zu können. Zu diesem Schluss kommt der Bericht, den der Bundesrat in seiner Sitzung vom 27. September 2024 in Erfüllung des Postulats der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (21.3022) «Mitsprache bei Olympischen Spielen und anderen Mega-Events» gutgeheissen hat.