Sanktionen
Wenn es trotz Prävention und Ausbildungsangeboten zu ethischen Verfehlungen kommt, wurden mit Swiss Sport Integrity und dem Schweizer Sportgericht zwei unabhängige Institutionen geschaffen, die ein Fehlverhalten beurteilen und gegebenenfalls auch sanktionieren können.
Ethikverstösse und Missstände im Sport sollten möglichst unterbleiben. Hierfür unterhalten Swiss Olympic und die Sportverbände Präventionsprogramme. Das BASPO engagiert sich in der Ausbildung mit eigenen Bildungsangeboten im Bereich der Prävention. Wenn es dennoch zu Verfehlungen kommt und gegen das Ethik-Statut verstossen wird, dann hat der privatrechtliche Sport mit Swiss Sport Integrity und dem Schweizer Sportgericht zwei Institutionen geschaffen, die unabhängig vom organisierten Sportsystem ein solches Fehlverhalten beurteilen und wo nötig eine Sanktion aussprechen können. Das BASPO macht die Ausrichtung von Finanzhilfen davon abhängig, dass Beitragsempfänger/-innen wirksame Massnahmen ergreifen, um ein Fehlverhalten zu verhindern.
Swiss Sport Integrity
Mit Swiss Sport Integrity wurde eine zentrale und unabhängige Stelle geschaffen. Die Stiftung schützt den Anspruch der Sporttreibenden auf einen sicheren, fairen und dopingfreien Sport und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Glaubwürdigkeit des Sports. Die Unabhängigkeit der Stiftung garantiert eine vertrauliche Behandlung und konsequente Aufarbeitung der Meldungen von Ethikverstössen und Missständen in Sportorganisationen, damit diese schnellstmöglich aufgedeckt und beseitigt werden. Das Meldeportal steht allen Personen offen, die eine Meldung machen wollen oder Erstberatung suchen.
Swiss Sports Tribunal: Schweizer Sportgericht
Das Schweizer Sportgericht ist die Nachfolgeorganisation der Disziplinarkammer von Swiss Olympic und ist für die Beilegung von Streitigkeiten und Sanktionierung namentlich im Zusammenhang mit Doping- und Ethikverstössen im Schweizer Sport zuständig.
