Beiträge des Bundes an internationale Sportanlässe
Sportgrossanlässe sind nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sport- und staatspolitischer Hinsicht für die Schweiz von Bedeutung: Sie helfen den Breiten- und Leistungssport zu entwickeln, sind eine wichtige Kommunikationsplattform für unser Land und prägen das Image der Schweiz im Ausland mit.
Gemäss Sportförderungsgesetz vom 17. Juni 2011 (SpoFöG) Art. 17 kann der Bund internationale Sportanlässe in der Schweiz, die von europäischer oder weltweiter Bedeutung sind, unterstützen sofern sich die Kantone angemessen an den Kosten beteiligen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Voraussetzungen für eine Beitragsgewährung und Informationen zum Verfahren durch das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Beitragsvertrages (Subventionsvertrag).
Unterstützung von zivilen Anlässen mit Armeemitteln
Unterlagen zur Unterstützung von grossen zivilen Anlässen von nationaler oder internationaler Bedeutung durch die Armee gemäss Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln VUM (SR 513.74).
Einsätze zugunsten der Gemeinschaft durch den Zivilschutz
Unterlagen zum Einsatz für Gemeinschaftseinsätze durch den Zivilschutz gemäss Artikel 27a des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG).
Sportpolitik und Amtsgeschäfte
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen
- Tel.
- +41 58 467 61 62
Unterstützung zur Einreichung des Antrages
Ralph Stöckli
Swiss Olympic
Haus des Sports
Talgutzentrum 27
3063 Ittigen b. Bern
Tel. +41 31 359 71 81
Bundesamt für Sport BASPO
Adrian Bürgi
Sportpolitik und Amtsgeschäfte
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen