Voraussetzungen für eine Beitragsgewährung an Sportanlässe
Sportgrossanlässe helfen, den Breiten- und Leistungssport zu entwickeln, sind eine wichtige Kommunikationsplattform für unser Land und prägen das Image der Schweiz im Ausland mit. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Gesuch um finanzielle Unterstützung des Bundes für die Organisation gestellt werden.

Ein Gesuch für finanzielle Unterstützung des Bundes kann nur dann eingereicht werden, wenn folgende Bedingungen gemäss Art 72 der Verordnung vom 23. Mai 2012 über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung, SpoFöV) erfüllt sind:
1. Weltweite oder gesamteuropäische Bedeutung des Anlasses
Dem Anlass kommt für den Standort Schweiz eine besondere Bedeutung zu. Es handelt sich um ein Ereignis von europäischer oder weltweiter Bedeutung, das nicht regelmässig in der Schweiz durchgeführt wird und ausserhalb von regelmässigen Wettkampfserien stattfindet.
Die Durchführung des Sportanlasses wird aufgrund einer Bewerbung durch einen internationalen Verband oder einen internationalen Organisator vergeben. Der Sportverband, in dessen Sportart der Anlass stattfindet, trifft im Zusammenhang mit dem Sportanlass besondere Fördermassnahmen.
2. Unterstützung des Anlasses durch die Kantone/Gemeinden
Voraussetzung einer finanziellen Unterstützung durch den Bund ist, dass sich der Kanton/die Gemeinde, in denen der Anlass durchgeführt wird, mit mindestens einem doppelt so hohen Beitrag wie der Bund beteiligt. Erfolgt die Beteiligung des Kantons/der Gemeinde in Form von Sachlieferungen, so sind diese zu marktüblichen Preisen zu bemessen. Personalaufwendungen der Kantone/ Gemeinden gelten nicht als Beitrag im Sinne der Verordnung.
3. Kriterien für die Beitragsbemessung
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Bedeutung des Anlasses, der Bedeutung der Sportart in der Schweiz, dem Umfang der Leistungen, der durch andere Stellen der öffentlichen Hand, namentlich Armee und Zivilschutz für den jeweiligen Anlass erbracht werden und den Gesamtkosten des Anlasses.
4. Umsetzung der Ethik-Charta
Der Bund unterstützt ausschliesslich Anlässe von Organisatoren bzw. Sportverbänden, welche die Ethik-Charta von Swiss Olympic und BASPO respektieren und die sich für eine gezielte Umsetzung insbesondere folgender Themen einsetzen und diesbezüglich besondere Anstrengungen unternehmen:
- Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln und Reglemente des internationalen und nationalen Sports.
- Sicherstellung der Auflagen des internationalen Verbandes bezüglich Dopingkontrollen durch Sportverband und Organisator. Zulassen von Kontrollen durch Swiss Sport Integrity (www.sportintegrity.ch)
- Verpflichtung von Verband und Organisator, alle zumutbaren Massnahmen zu treffen, damit die Regeln der Ethikcharta von Swiss Olympic und BASPO während des Anlasses eingehalten werden.(Gleichbehandlung für alle; Sport und soziales Umfeld im Einklang; Stärkung der Selbst- und Mitverantwortung; respektvolle Förderung statt Überforderung; Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung; gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe; Absage an Doping und Drogen, Verzicht auf Tabak und Alkohol während des Sports).
- Verpflichtung von Verband und Organisator, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption inklusive Privatbestechung im Sinne von Artikel 322octies und 322novies Strafgesetzbuch zu ergreifen. Zudem haben sie dafür zu sorgen, dass durch ihre Vertreter/innen, Beauftragten oder anderweitig mit ihren Geschäften betrauten Personen weder ungebührende Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten noch angenommen werden.
- Verpflichtung von Sportverband und Organisator, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen und die in Ziffer 4 «Wie ein Verband seine Transparenz erhöhen kann» des Ratgebers für Verbände von Swiss Olympic «Transparenz im organisierten Sport» statuierten Anti-Korruptionsmassnahmen umzusetzen (www.swissolympic.ch).
- Einhaltung von Auflagen und Bedingungen, die von nationalen, kantonalen oder kommunalen Umweltbehörden für die Durchführung des Anlasses verfügt worden sind.
Weiterführende Links:
5. Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Beitragsvertrages
Die Unterstützung wird durch einen öffentlich-rechtlichen Beitragsvertrag (Subventionsvertrag) zwischen den für die Durchführung des Anlasses zuständigen Sportverbänden und dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) geregelt. Die Sportverbände sind auch dann Vertragspartner, wenn diese die Durchführung des entsprechenden Sportanlasses einer andern Organisation übertragen haben.
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen
- Tel.
- +41 58 481 95 17
Unterstützung zur Einreichung des Antrages
Bruno Bosshard
Swiss Olympic
Haus des Sports
Talgut-Zentrum 27
3063 Ittigen b. Bern
Tel. +41 31 359 72 11
Bundesamt für Sport BASPO
Frau Mayani Sivanathan
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen