Sport in der Schule

Sport und Bewegung sind Teil eines ganzheitlichen Bildungsauftrags. Die Kantone sind für das Bildungswesen und somit auch für den Sport in der Schule zuständig.
Das Sportförderungsgesetz, das seit 1. Oktober 2012 in Kraft ist, macht unter anderem Vorgaben zum Sport in der Schule. Im Rahmen des Vollzugs dieses Gesetzes unterstützt das BASPO in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern die Sport- und Bewegungsförderung in der Schule. Als Aktionsfelder wird dabei zwischen dem obligatorischen Sportunterricht, dem freiwilligen Schulsport und der allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung unterschieden und die Bedürfnisse aller Schulstufen (Kindergarten, Primar, Sek I, Sek II Maturitätsschulen und Sek II Berufsfachschulen) berücksichtigt.
Haben Sie Fragen zu einem Thema, das den Sport in der Schule betrifft? Das BASPO berät Sie gerne.
Dokumente
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Umsetzung obligatorischer Sportunterricht: Erläuterungen zum Gesetzesvollzug
PDF, 16 Seiten, 233 KB -
Die Bewegte Schule – Erläuterungen zum Schweizer Modell
PDF, 16 Seiten, 1 MB -
Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule (Erklärung der EDK)
PDF, 4 Seiten, 121 KB -
Bewegungsförderung: Ideen und Materialien
PDF, 33 Seiten, 344 KB