Sport in der Schule
Sport und Bewegung sind Teil eines ganzheitlichen Bildungsauftrags. Freiwilliger und obligatorischer Schulsport bietet die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern. Zuständig für den Schulsport sind in der Schweiz die Kantone.

Sport und Bewegung sind Teil eines ganzheitlichen Bildungsauftrags. Die Kantone sind für das Bildungswesen und somit auch für den Sport in der Schule zuständig.
Alle Schulstufen werden berücksichtigt
Das Sportförderungsgesetz, das seit 2012 in Kraft ist, macht unter anderem Vorgaben zum Sport in der Schule. Im Rahmen des Vollzugs dieses Gesetzes unterstützt das BASPO in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern die Sport- und Bewegungsförderung in der Schule.
Als Aktionsfelder wird dabei zwischen dem obligatorischen Sportunterricht, dem freiwilligen Schulsport und der allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung unterschieden und die Bedürfnisse aller Schulstufen (Kindergarten, Primar, Sek I, Sek II Maturitätsschulen und Sek II Berufsfachschulen) berücksichtigt.
Dokumente
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Umsetzung obligatorischer Sportunterricht: Erläuterungen zum Gesetzesvollzug
PDF, 16 Seiten, 233 KB -
Die Bewegte Schule – Erläuterungen zum Schweizer Modell
PDF, 16 Seiten, 1 MB