Qualität im Sportunterricht
Der Sportunterricht ist obligatorisch und erreicht somit alle Schülerinnen und Schüler. Damit er einen Beitrag zum Bildungs- und Erziehungsauftrag leisten kann, muss seine Qualität gewährleistet werden. Dafür gibt es unterschiedliche Qualitätsmerkmale.

Die notwendigen Qualitätsmerkmale sind in Form von Qualitätsgrundsätzen für den Sportunterricht im Sportförderungsgesetz verankert:
- Sportförderungsgesetz, Art. 12 + 13
- Sportförderungsverordnung, Art. 46-52
Infrastruktur
Um die Durchführung des Sportunterrichts zu gewährleisten, stehen jeder Schule geeignete Anlagen und Einrichtungen zur Verfügung. Die Anlagen werden regelmässig gewartet und auf ihre Sicherheit überprüft.
Mindestumfang
Die Vorgabe eines stufenspezifischen Mindestumfangs an Lektionen stellt sicher, dass auf den verschiedenen Schulstufen und Schulformen regelmässig Sportunterricht stattfindet.
Lehrpläne
Den Lehrpersonen steht ein verbindlicher, schulstufenbezogener und zeitgemässer Lehrplan für den Fachbereich Bewegung und Sport zur Verfügung. Der Lehrplan unterstützt die Lehrpersonen bei der Planung und Auswertung des Unterrichts.
Qualifikation der Lehrpersonen
Je nach Fach und Schulstufe erfolgt der Sportunterricht durch jeweils dafür qualifizierte Lehrpersonen. Die Qualifikation definiert sich über die Ausbildung und die Weiterbildung der Lehrperson.
Siehe auch: Ausbildung Lehrpersonen
Qualifizierung der Schülerinnen und Schüler
Regelmässige Leistungserhebungen geben Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schülern Auskunft über das erreichte Leistungsniveau. Als förderdiagnostisches Instrument helfen sie Lehrpersonen, gezielter auf individuelle Lernbedürfnisse und Leistungspotenziale von Schülerinnen und Schülern einzugehen.
Qualitätsmanagement
Idealerweise existiert in jeder Schule ein Qualitätsmanagement, das die Evaluation und Entwicklung des Unterrichts sicherstellt. Der Sportunterricht ist Teil dieses Qualitätsmanagements.
Dokumente
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Umsetzung obligatorischer Sportunterricht: Erläuterungen zum Gesetzesvollzug
PDF, 16 Seiten, 233 KB