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Subventionskredit Sport in der Schule

Das BASPO kann Beiträge an die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen leisten, die Sport unterrichten.

Turnunterricht Schule
Foto: BASPO

Ziel und Zweck des «Subventionskredits Sport in der Schule»

Der «Subventionskredit Sport in der Schule» kann Beiträge an die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen leisten, die Sport unterrichten. Unterstützt werden die Entwicklung, Koordination, Durchführung und Evaluation von Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie der dazugehörenden Lernmedien, insbesondere mit den Zielen der Qualitätsentwicklung und der Förderung regelmässiger Sport- und Bewegungsaktivitäten in Schulen.

Beitragsberechtigte

Beitragsberechtigt sind öffentliche und private nicht gewinnorientierte Institutionen.

Eingabebedingungen

  • Das Projekt entspricht dem Subventionszweck und verfolgt keinen kommerziellen Nutzen.
  • Dem Projekt liegt eine transparente und detaillierte Aufwands- und Ertragsschätzung zugrunde.
  • Das Subventionsgesuch ist korrekt und vollständig ausgefüllt.
  • Das BASPO ist nicht alleiniger finanzieller Träger des Projekts. Eigenleistungen und/oder die Sicherstellung von weiteren Quellen für die Fremdfinanzierung werden vorausgesetzt und sind auszuweisen.

Eingabe und Beurteilung der Subventionsgesuche

Subventionsgesuche können laufend eingereicht werden. Die Gesuche werden gesammelt und nach Ablauf der Eingabefristen geprüft. Die Beurteilung erfolgt zwei Mal jährlich.

Eingabefrist für die 1. Gesuchsprüfungsperiode: 30. Juni

Eingabefrist für die 2. Gesuchsprüfungsperiode: 31. Dezember

Die Zeitdauer bis zum Entscheid beträgt ab Eingabefrist drei Monate.

Subventionsgesuche von privaten Institutionen werden zusätzlich durch eine zuständige kantonale Stelle oder die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) beurteilt
(Art. 54b SpoFöV).

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt anhand folgender vier Bereiche.

1. Art und Bedeutung des Aus- und Weiterbildungsangebots

  • Erfüllung des Subventionszwecks
  • Wirkung in der Praxis
    Der Nutzen in der Praxis ist nachvollziehbar, realistisch und nachhaltig. Die Resultate sind im Interesse der Schweizer Sportförderung und werden wenn möglich öffentlich zugänglich gemacht.
  • Verankerung des Projekts und Nutzung von Synergien
    Das vorhandene Know-how zum entsprechenden Thema wird integriert und bereits bestehende Aktivitäten im gleichen Themengebiet werden berücksichtigt.
  • Aktualität und Innovation
    Aktuelle und sich anbahnende Entwicklungen in der Aus- und Weiterbildung werden aufgenommen.

2. Interesse des Bundes am Aus- und Weiterbildungsangebot

Konformität zu den Bestrebungen des Bundes im Bereich Sport in der Schule.
Allfällige, dem Projekt nützliche oder wichtige Partner (u.a. auf politischer Ebene) wurden berücksichtigt und in das Vorhaben integriert.

3. Aufwand für die Qualitätssicherung

Die Prozess- und Produktqualität sind durch geeignete und dem neusten Stand der Entwicklung entsprechende Instrumente des Qualitätsmanagements sichergestellt.

4. Eigenleistungen und Beiträgen von Dritten

Das BASPO ist nicht alleiniger finanzieller Träger des Projekts. Eigenleistungen und/oder die Sicherstellung von weiteren Quellen für die Fremdfinanzierung werden vorausgesetzt und ausgewiesen. Dem Projekt liegt eine transparente und detaillierte Aufwands- und Ertragsschätzung zugrunde.

Beitragsbemessung

Das BASPO entscheidet über die Höhe des Subventionsbeitrags. Dieser muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen, er beträgt jedoch höchstens 50% der anrechenbaren Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

  • Art. 13 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2011 über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz, SpoFöG; SR 415.0)
  • Das Bundesgesetz vom 5. August 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG; SR 616.1)

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen, ausgefüllt und per Mail an bildung@baspo.admin.ch retourniert werden. Es werden nur Anträge bearbeitet, die alle Eingabebedingungen erfüllen.

Für Fragen und Einreichung eines Antrages:
bildung@baspo.admin.ch


Bundesamt für Sport BASPO Hauptstrasse 247
CH-2532 Magglingen

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