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Subventionskredit Sport in der Schule

Das BASPO ist in verschiedene Projekte und Fördermassnahmen im Bereich Sport in der Schule involviert. Diese Unterstützung wird unter anderem über den «Subventionskredit Sport in der Schule» geleistet.

Ziel und Zweck des «Subventionskredits Sport in der Schule»

Der «Subventionskredit Sport in der Schule» kann Beiträge an die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen leisten, die Sport unterrichten.

Unterstützt werden die Entwicklung, Koordination, Durchführung und Evaluation von Aus- und Weiterbildungsangeboten, insbesondere mit den Zielen der Qualitätsentwicklung und der Förderung regelmässiger Sport- und Bewegungsaktivitäten in Schulen.

Mögliche Beitragsempfänger

Beitragsempfänger sind Organisatoren von Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie Stellen, die sich mit Evaluation und Entwicklung von Massnahmen zur Verbesserung des Sportunterrichts und der allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung in der Schule befassen.

Eingabebedingungen

  • Das Projekt entspricht dem Subventionszweck.
  • Das Anmeldeformular ist korrekt und vollständig ausgefüllt.
  • Das Projekt verfolgt keinen kommerziellen Nutzen.
  • Das Projekt wird von mindestens einem Schweizer Kanton materiell und/oder fachlich/organisatorisch/ideell unterstützt.
  • Das BASPO ist nicht alleiniger finanzieller Träger des Projekts. Eigenleistungen und/oder die Sicherstellung von weiteren Quellen für die Fremdfinanzierung werden vorausgesetzt.
  • Der Antragsstellende ist dazu bereit, allfällige Rückmeldungen zum Vorhaben aufzunehmen und zu integrieren.

Beurteilung der Anträge

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Zeitdauer bis zur Rückmeldung beträgt 2-3 Monate. Die Beurteilungen der Anträge erfolgt anhand folgender sieben Bereiche.

  1. Erfüllung des Subventionszwecks
  2. Verankerung des Projekts/Nutzung von Synergien
    Das vorhandene Know-how zum entsprechenden Thema wird integriert und bereits bestehende Aktivitäten im gleichen Themengebiet werden berücksichtigt
  3. Wirkung in der Praxis
    Der Nutzen in der Praxis ist nachvollziehbar und realistisch. Die Resultate sind im Interesse der Schweizer Sportförderung und werden wenn möglich öffentlich zugänglich gemacht.
  4. Aktualität/Originalität/Innovation
    Aktuelle und sich anbahnende Entwicklungen in der Aus- und Weiterbildung werden aufgenommen.
  5. Qualitätssicherung
    Die Prozess- und Produktqualität sind über geeignete und dem «state of the art» entsprechende Massnahmen sichergestellt. Die Massnahmen sind im Antrag dargestellt.
  6. Zeitplan
    Die Teilschritte sind realistisch geplant. Wenn nötig besteht ein Langzeitszenario.
  7. Partner/breite Vernetzung
    Allfällige, dem Projekt nützliche oder wichtige Partner (u.a. auf politischer Ebene) wurden berücksichtigt und in das Vorhaben integriert.
     

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen, ausgefüllt und per Mail an bildung@baspo.admin.ch retourniert werden. Es werden nur Anträge bearbeitet, die alle Eingabebedingungen erfüllen.

Für Fragen und Einreichung eines Antrages:
bildung@baspo.admin.ch


Bundesamt für Sport BASPO Hauptstrasse 247
CH-2532 Magglingen

E-Mail

Bundesamt für Sport BASPO

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