Ständerat unterstützt A-fonds-perdu-Beiträge für professionelle und semiprofessionelle Klubs
Professionelle und semiprofessionelle Sportklubs sollen unter strengen Auflagen von A-fonds-perdu-Beiträgen profitieren können. Nach dem Nationalrat stimmt auch der Ständerat der entsprechenden Änderung des Covid-19-Gesetzes zu. Die Räte müssen das Geschäft jedoch noch bereinigen.

Die zweite Covid-19-Welle trifft den Sport erneut hart. Konnten die professionellen und semiprofessionellen Klubs aus dem Mannschaftssport vor wenigen Wochen mit einer Sitzplatz-Auslastung von zwei Dritteln rechnen und sich so finanziell über Wasser halten, sind seit dem 28. Oktober Veranstaltungen auf 50 Personen beschränkt. Damit bricht den Vereinen mit den Ticketeinnahmen eine ihrer wichtigsten Finanz-Stützen weg. Wenn diese Situation andauert, sind nicht nur etliche Klubs existenziell gefährdet, sondern auch die davon abhängigen Strukturen in der Nachwuchsförderung und in der Promotion des Frauensports.
Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, einen Teil der bereits gesprochenen Darlehen in A-fonds-perdu-Beiträge umzuwandeln. Konkret sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs von den für das Jahr 2021 für Darlehen eingestellten Mitteln in der Hohe von 175 Millionen Franken maximal 115 Millionen als A-fonds-perdu-Beiträge beziehen können.
Strenge Auflagen
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Anpassung des Covid-19-Gesetzes zugestimmt. Wie die grosse Kammer hat er dabei bei den strengen Auflagen für die Antragstellenden Änderungen vorgenommen. Der Bundesrat beantragt, die Klubs zu verpflichten, die Löhne aller Angestellten oberhalb von 148'200 Franken (bis maximal UVG-pflichtigem Lohn) auf diesen Höchstwert oder um mindestens 20% zu kürzen. Der Nationalrat will, dass die Gesamtlohnsumme der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten, deren Einkommen jährlich über 148’200 Franken liegt, um 20 Prozent gesenkt wird. Der Ständerat will mit 34 gegen 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen dasselbe, jedoch bezogen auf die Gesamtlohnsumme besagter Einkommen aller Angestellten eines Klubs. Zudem will er präzisieren, dass für die Berechnung die Einkommen der Angestellten am 12. Oktober 2020 massgeblich sind. Lohnsenkungen, die im Zusammenhang mit den Massnahmen des Bundes aufgrund der Covid-19-Epidemie bereits vorgenommen wurden, werden angerechnet.
Der Nationalrat hat zudem beschlossen, dass die Klubs die Nachwuchs- und Frauenförderung während den kommenden fünf Jahren mindestens im gleichen Umfang weiterzuführen haben, wie im Durchschnitt der Saisons 2016/17, 2017/18 und 2018/19. Wie der Bundesrat will der Ständerat den Durchschnitt auf die Saison 2018/2019 beschränken.
Weiter müssen die Klubs gegenüber dem Bund vollständige Transparenz über die Verwendung der Gelder schaffen sowie während mindestens 5 Jahren auf die Ausschüttung von Dividenden verzichten.
Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.
Zwei Drittel der Ticketeinnahmen
Mit den als A-fonds-perdu-Beiträgen soll den Klubs, basierend auf den Zahlen aus der Saison 18/19, bis zu zwei Drittel der entgangenen Einnahmen aus dem Ticketverkauf entschädigt werden. Dabei erfolgt die Berechnung pro Klub und nicht auf der Basis eines durchschnittlichen Ticketpreises über die ganze Liga. So ist sichergestellt, dass die Klubs so unterstützt werden, wie es ihrem spezifischen Fall entspricht. Berücksichtigt werden die Spiele ab 29. Oktober bis zur Aufhebung der Zuschauerbeschränkung durch den Bund.
60 Millionen zinslose Darlehen
Die restlichen 60 der für den Mannschaftssport vorgesehenen 175 Millionen Franken bleiben als zinslose Darlehen verfügbar. Diese Darlehen dürfen nur noch bezogen werden, wenn dem Klub auch nach Ausrichtung des A-fonds-perdu-Beitrags ein Liquiditätsengpass droht.
Zu den professionellen Klubs gehören die Teams der beiden höchsten Ligen im Eishockey und Fussball (ausgenommen FC Vaduz); zu den semiprofessionellen die Männer- und Frauenteams der höchsten Ligen im Handball, Unihockey, Volleyball und Basketball sowie die Frauenteams der höchsten Eishockey- und Fussballliga.
Bundesamt für Sport BASPO
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen
