Unterstützung für wiederkehrende internationale Sportanlässe
Gemäss dem Sportförderungsgesetz (SpoFöG) und der Sportförderungsverordnung (SpoFöV) kann der Bund wiederkehrende internationale Sportanlässe in der Schweiz mit Finanzhilfen unterstützen.
Rechtliche Grundlagen
Eine finanzielle Unterstützung des Bundes ist an die Sportförderungsverordnung (SpoFöV) gebunden. Sie kann gewährt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind.
Ethikbestimmungen
Finanzhilfen an Sportorganisationen und an Trägerschaften sportlicher Veranstaltungen werden nur gewährt, wenn diese wirksame Massnahmen ergreifen...
- ...um Verstösse gegen die Ethik-Charta zu verhindern,...
- ...um Verstösse gegen die Vorgaben einer guten Organisation und Verwaltungsführung bei Sportorganisationen (Missstände) zu verhindern und bestehende Missstände zu beheben,...
- ...um die Prinzipien der Ethik-Charta des Schweizer Sports umzusetzen sowie um Unfälle und Verletzungen bei Sport und Bewegung zu verhindern (Art. 72c i.V.m. Art. 72d Abs. 1 SpoFöV).
Unter anderem hat sich der Veranstalter den geltenden Ethik-Regeln von Swiss Olympic zu unterstellen, sowie über zeitgemässe Regeln und Prozesse der guten Organisation und Verwaltungsführung (Good Governance) zu verfügen (bspw. Regeln und Prozesse betreffend den Umgang mit Interessenkonflikten, Vorteilsannahmen und die Durchführung von transparenten Beschaffungsverfahren).
Konkret haben die Trägerschaften sportlicher Veranstaltungen die Massnahmen gemäss folgendem Kontrollblatt umzusetzen und die Einhaltung der Bestimmungen gegenüber dem BASPO bei Einreichung des Gesuchs schriftlich zu bestätigen.
Weitere Informationen
- Informationen zum Ethik-Statut und Ethik-Charta von Swiss Olympic, Swiss Olympic
- Ratgeber «Transparenz im organisierten Sport», Swiss Olympic
- Swiss Sport Integrity
Subventionsantrag für wiederkehrende Sportanlässe
Eingabefristen 2026
- Frist Eingabe Gesuche für 2026: 30.09.2025
Die wichtigsten Verfahrensschritte
Für die Unterstützung erlässt das BASPO eine Verfügung zuhanden der antragsstellende bzw. der für die Austragung des Anlasses verantwortlichen Organisation.
Dokumentation
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Sport BASPO
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen

