Engagiert gegen Manipulation von Wettkämpfen
Die Manipulation von Sportwettkämpfen stellt eine unmittelbare Bedrohung für den Sport dar, da sie die Unvorhersehbarkeit sportlicher Wettkämpfe aufhebt. Diese unfairen und kriminellen Machenschaften werden deshalb von Sport und Staat gemeinsam angegangen und sowohl disziplinarrechtlich wie auch strafrechtlich verfolgt.
Unter dem Begriff Sportwettkampfmanipulation werden Absprachen über regelwidrige Änderungen des Verlaufs oder des Ergebnisses eines sportlichen Wettkampfs bzw. eines spezifischen Sportereignisses (z.B. ein Match oder Rennen) verstanden. Die Manipulation erfolgt, um einen Vorteil, häufig einen Wettgewinn, für sich selbst oder andere zu erzielen. Im klassischen Fall werden Sportlerinnen und Sportler oder Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter bestochen, damit diese das Spielergebnis im Sinne der Manipulationsabsprache beeinflussen.
Wettkampfmanipulationen greifen den Sport in seinem Fundament an. Sie stellen neben Doping die grössten Bedrohungen für den Sport dar und schaden dem Ansehen des Sports dadurch, dass sie die Unvorhersehbarkeit sportlicher Wettkämpfe aufheben und im Widerspruch zu den grundlegenden Werten des Sports wie Fairness und Respekt stehen. Wie andere unerwünschte Begleiterscheinungen des Sports sind sie zu bekämpfen.
Bekämpft und sanktioniert werden nicht nur unmittelbare Wettkampfmanipulationen, sondern auch Handlungen, welche das Risiko von Wettkampfmanipulation erhöhen, so z.B. die Platzierung von Sportwetten auf den eigenen Sportwettkampf, die Weitergabe von Insiderinformationen zur Platzierung von Sportwetten oder die Nicht-Meldung von Informationen über versuchte oder geplante Wettkampfmanipulationen.
Engagement des BASPO und weiterer Stellen
Die Bekämpfung der Wettkampfmanipulation erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Dazu gehören insbesondere folgende Regelungen und Massnahmen:
- Wettkampfmanipulation ist eine strafbare Handlung. Täterinnen und Täter von innerhalb und ausserhalb des Sports können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
- Wettkampfmanipulation stellt einen Verstoss gegen das Ethik-Statut von Swiss Olympic und gegen die Disziplinarordnungen nationaler und internationaler Sportverbände dar. Täterinnen und Täter können von den zuständigen Disziplinarbehörden, z.B. dem Schweizer Sportgericht sanktioniert werden.
- Finanzhilfen des BASPO an Sportorganisationen können verweigert oder gekürzt werden, wenn Organisationen nicht alle erforderlichen und zumutbaren Massnahmen treffen, um Verstösse in ihrer Organisation zu verhindern.
- Die J+S-Kaderanerkennung einer Person kann entzogen werden, wenn diese sich an Online-Sportwetten beteiligt, deren Zugang gestützt auf das Geldspielgesetz gesperrt ist.
- Die Schweiz beteiligt sich gestützt auf die im Jahr 2014 in Magglingen unterzeichnete Konvention des Europarates gegen die Manipulation von Sportwettkämpfen an den internationalen Bestrebungen zur Bekämpfung von Wettkampfmanipulation. Das Geldspielgesetz beauftragt die interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA) mit den Aufgaben als «Nationale Plattform». Die GESPA nimmt als Meldestelle Verdachtsmeldungen von Wettkampfmanipulationen entgegen und stellt den Informationsfluss zwischen den Beteiligten (Sportverbände, Strafverfolgungsbehörden, ausländische Meldestellen, Wettveranstalterinnen etc.) sicher.
Mehr dazu
Bundesamt für Sport BASPO
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen
