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Veröffentlicht am 16. Oktober 2025

Unterstützung für einmalige internationale Sportanlässe

Gemäss dem Sportförderungsgesetz (SpoFöG) und der Sportförderungsverordnung (SpoFöV) kann der Bund einmalige internationale Sportanlässe in der Schweiz mit Finanz- und Sachhilfen unterstützen.

Rechtliche Grundlagen

Eine finanzielle Unterstützung des Bundes ist an die Sportförderungsverordnung (SpoFöV) gebunden. Sie kann gewährt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind.

Ethikbestimmungen

Finanzhilfen an Sportorganisationen und an Trägerschaften sportlicher Veranstaltungen werden nur gewährt, wenn diese wirksame Massnahmen ergreifen, um Verstösse gegen die Ethik-Charta zu verhindern, um Verstösse gegen die Vorgaben einer guten Organisation und Verwaltungsführung bei Sportorganisationen (Missstände) zu verhindern und bestehende Missstände zu beheben, um die Prinzipien der Ethik-Charta des Schweizer Sports umzusetzen sowie um Unfälle und Verletzungen bei Sport und Bewegung zu verhindern (Art. 72c i.V.m. Art. 72d Abs. 1 SpoFöV).

Unter anderem hat sich der Veranstalter den geltenden Ethik-Regeln von Swiss Olympic zu unterstellen, sowie über zeitgemässe Regeln und Prozesse der guten Organisation und Verwaltungsführung (Good Governance) zu verfügen (bspw. Regeln und Prozesse betreffend den Umgang mit Interessenkonflikten, Vorteilsannahmen und die Durchführung von transparenten Beschaffungsverfahren).

Konkret haben die Veranstalter von einmaligen internationalen Sportanlässen die Massnahmen gemäss «Kontrollblatt zur Erfüllung der Ethikbestimmungen» umzusetzen und die Einhaltung der Bestimmungen gegenüber dem BASPO bei Gesucheinreichung schriftlich zu bestätigen. Sportanlässe, bei welchen der nationale Sportverband selbst Veranstalter ist und dieser über einen gültigen Rahmenvertrag mit dem BASPO verfügt, haben die entsprechenden Bedingungen gemäss geltendem Rahmenvertrag zu erfüllen. Ist nicht der Verband selbst Veranstalter, so hat dieser das vom Veranstalter ausgefüllte Formular dem Gesuch beizulegen.

Weitere Informationen

Subventionsantrag für einmalige Sportanlässe

Die wichtigsten Verfahrensschritte

Für die Unterstützung erlässt das BASPO eine Verfügung zuhanden des antragsstellenden Sportverbandes. Die Sportverbände sind auch dann Subventionsempfänger, wenn diese die Durchführung des entsprechenden Sportanlasses einer anderen Organisation übertragen haben.

Dokumentation

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Sport BASPO

Florian Wernly
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen