Finanzhilfen für Sportfördermassnahmen
Ziel der Sportförderung des Bundes ist es, Sportlerinnen und Sportler aller Leistungsstufen und Altersgruppen zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde die Mitfinanzierung von besonderen Sportfördermassnahmen im Rahmen von Grossanlässen in der Sportförderungsverordnung präzisiert und verankert. Damit unterstützt der Bund die Impulswirkung, welche internationale Sportgrossanlässe auf die Entwicklung einer Sportart haben.
Ziel der Finanzhilfen des Bundes, ist die Förderung des Leistungs- und Breitensports. Um die Ausübung einer Sportart nachhaltig zu sichern ist es wichtig, neue Kinder, Jugendliche oder Erwachsene für eine Sportart zu gewinnen. Ausserdem sollen bereits aktive Sportlerinnen und Sportler aller Leistungsstufen von der Unterstützung des Bundes profitieren. Daher werden nicht nur die Organisation einzelner Grossanlässe, sondern auch damit verbundene Sportfördermassnahmen in der Förderung berücksichtigt. So können Sportgrossanlässe, entsprechend der Strategie des Bundes, genutzt werden, um die betreffende Sportart zu fördern und weiterzuentwickeln.
Projekte des zuständigen Sportverbands im Leistungs- und im Breitensport können während maximal vier Jahren unterstützt werden, wobei das Datum des Sportanlasses innerhalb der Förderperiode liegen muss. Fördermassnahmen, bei denen Anspruch auf Unterstützung mit Beiträgen aus dem Programm Jugend+Sport besteht, können nicht unterstützt werden. Der Sportverband hat in einem Konzept aufzuzeigen, wie der Anlass als «Motor» für die Sportförderung genutzt werden kann.
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Weiterführende Informationen
Bundesamt für Sport BASPO
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen

