MitteilungVeröffentlicht am 14. August 2024
Fragen und Antworten zur ausgewogenen Geschlechtervertretung für Vereine und Verbände
Die revidierte Sportförderungsverordnung stärkt die Ethik im Schweizer Sport. Das BASPO gibt Antworten auf Fragen zum Thema ausgewogene Geschlechtervertretung und gute Verwaltungsführung für Vereine und Verbände.

Damit die Sicherheit und die Fairness im Schweizer Sport noch besser gewährleistet sind, hat der Bundesrat per 1. März 2023 die Sportförderungsverordnung angepasst. Die Sportförderungsverordnung verlangt, dass Sportorganisationen, die Bundesgelder beziehen wollen, künftig verschiedene Vorgaben zur guten Organisation und Verwaltungsführung einhalten müssen.
Zu den Vorgaben gehört unter anderem das Ziel einer ausgewogenen Geschlechtervertretung in den Leitungsorganen von Sportorganisationen.
Für nationale Sportverbände bedeutet dies, dass ab Anfang 2025 beide Geschlechter mit je mindestens 40 Prozent im Vorstand vertreten sein sollen. Nationale Sportverbände, die die Quote nicht erfüllen, haben die Möglichkeit darzulegen, welche Massnahmen sie ergriffen haben, um die Anforderungen später zu erfüllen.
Für alle anderen Sportorganisationen, insbesondere lokale Vereine, gilt keine Quotenvorgabe. Für Vereine, die Bundesgelder beziehen, hält der Branchenstandard von Swiss Olympic fest, dass sie ab Anfang 2026 eine «individuelle Geschlechterquote» in den Statuten» verankern, die die Thematik der ausgewogenen Geschlechtervertretung anspricht und einen für ihre Struktur angemessenen Weg zu diesem Ziel skizziert.
Weitere konkrete Fragen und Antworten zur Geschlechtervertretung
Wird der verlangte Anteil noch nicht erreicht und will ein nationaler Verband weiterhin Subventionen des Bundes beanspruchen, so kann er darlegen, welche konkreten Massnahmen er ergreift. So können gemeinsam Lösungen gefunden werden, um diesen Anteil in Zukunft zu erreichen.
Schweizer Verbände haben erfreulicherweise schon viel unternommen. Und wenn das noch nicht ganz reicht, dann müssen sie dem BASPO aufzeigen, wie sie das Ziel erreichen wollen. Wichtig ist dabei, dass das BASPO verhältnismässig abwägen, die unterschiedlichen Strukturen berücksichtigen und mit den beteiligten Verbänden Lösungen finden will.
Nein. Die Vorgabe bezieht sich auf «beide Geschlechter», sowohl Frauen als auch Männer.
Lokale Vereine sind davon nur betroffen, sofern sie Bundessubventionen (J+S-Subventionen) beziehen. Für solche Vereine hält der Branchenstandard von Swiss Olympic fest, dass sie ab Anfang 2026 eine «individuelle Geschlechterquote» in den Statuten» verankern. Für sie gilt also keine fixe bereits durch die Verordnung oder den Branchenstandard vorgegebene Quote. Sie haben sich aber mit dem Thema auseinanderzusetzen, und selber eine für ihre Struktur angemessene Quote zu definieren.
Auch ein solcher Verein hat sich am Branchenstandard für den Schweizer Sport von Swiss Olympic zu orientieren, welcher für solche Organisationen keine explizite Prozent-Regelung vorsieht. Der Branchenstandard ist auf der Webseite von Swiss Olympic zu finden: Branchenstandard für den Schweizer Sport
Die Möglichkeit zur Gewährung von Ausnahmen ist nicht vorgesehen. Bei der Umsetzung allerdings werden das Verhältnismässigkeitsgebot und Rechtsgleichheitsprinzip, sowie die unterschiedlichen Strukturen von Sportorganisationen berücksichtigt.
Die Sportförderungsverordnung macht, abgesehen von der ausgewogenen Geschlechtervertretung in Leitungsorganen, Vorgaben zu folgenden Themen: Dokumentation über Entscheidungen sowie über Herkunft und Verwendung der Finanzen, Umgang mit Interessenskonflikten, Mitbestimmung von Athlet/-innen, Datenschutz, Massnahmen zu Umsetzung und Kontrolle.
Im Wortlaut findet sich alles hier:
Die Vorgaben aus der revidierten Sportförderungsverordnung gelten für den Dachverband des Schweizer Sports Swiss Olympic und seine Mitgliedsorganisationen, zB. den Schweizerischen Fussballverband SFV. Die Mitgliedsorganisationen von Swiss Olympic sind hier aufgelistet: Mitglieder von Swiss Olympic
Vorgaben für nachgelagerte Sportorganisationen wie Vereine werden von Swiss Olympic gemacht. Diese Vorgaben sind im Branchenstandard für den Schweizer Sport festgehalten. Der Branchenstandard ist auf der Webseite von Swiss Olympic zu finden: Branchenstandard für den Schweizer Sport
Ab dem 1. Januar 2025: Für den Dachverband Swiss Olympic und seine Mitgliedsorganisationen (siehe Link «Mitglieder von Swiss Olympic» oben).
Ab dem 1. Januar 2026: Für Sportorganisationen, die nur Finanzhilfen für die Durchführung von J+S-Kursen und -Lagern beziehen, gilt eine Übergangsbestimmung. (Art. 83d Abs. 2 SpoFöV)
Die revidierte Sportförderungsverordnung bildet den rechtlichen Teil des Projekts «Ethik im Schweizer Sport», das Bundespräsidentin Viola Amherd im November 2021 im Zusammenhang mit einer externen Untersuchung nach Vorkommnissen in der Rhythmischen Gymnastik angekündigt hatte. Das Projekt wurde Anfang 2022 vom Bundesamt für Sport BASPO und dem Sportdachverband Swiss Olympic lanciert und hat zum Ziel, ethische Grundsätze auch in der Ausbildung von Fachpersonen, in der Nachwuchsförderung und im Bereich der Elternmitarbeit zu implementieren.
Verschiedene Vorfälle in den letzten Jahren hatten gezeigt, dass die bestehenden Vorgaben rechtlich zu wenig bindend sind, um bei Vorfällen Sanktionen wie beispielsweise Subventionskürzungen durchzusetzen. Mit der Anpassung der Sportförderungsverordnung hat der Bundesrat diese Möglichkeiten geschaffen. Die Basis hierzu bildet das Ethik-Statut, welches das Schweizer Sportparlament Ende 2021 verabschiedet hat. Dabei verpflichten sich die Sportverbände, Massnahmen zum Schutz von Athletinnen und Athleten zu ergreifen – beispielsweise vor Gewalt, Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, Diskriminierung und psychischen Persönlichkeitsverletzungen. Kernelemente der revidierten Sportförderungsverordnung sind zudem die rechtliche Verankerung der unabhängigen nationalen Melde- und Disziplinarstelle Swiss Sports Integrity und die Anforderungen an eine zeitgemässe Verwaltungsführung von Sportorganisationen.
Die Sportförderungsverordnung sieht im Grundsatz vor, dass der Dachverband Swiss Olympic die Vorgaben zur guten Organisation und Verwaltungsführung von Sportorganisationen erlässt. Swiss Olympic hat diese Vorgaben unter der Bezeichnung «Branchenstandard» auf seiner Homepage veröffentlicht. Als Dachverband kommt Swiss Olympic gleichzeitig die Aufgabe zu, seine Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Herausforderungen zu begleiten und zu beraten.
Kontakt Swiss Olympic: Über uns
Kontakt BASPO: info@baspo.admin.ch
Mehr Informationen
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