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MitteilungVeröffentlicht am 17. Mai 2019

Magglinger Konvention tritt im September in Kraft

Ein grosser Meilenstein für den fairen Sport: Mit der Übergabe der Ratifikationsurkunde für die Magglinger Konvention an den Europarat hat Bundesrat Cassis am 16. Mai dafür gesorgt, dass das Übereinkommen des Europarates über die Manipulation von Sportwettbewerben am 1. September 2019 in Kraft treten wird.

Im Herbst 2014 an der Sportministerkonferenz in Magglingen beschlossen und zur Unterzeichnung durch die Staatengemeinschaft aufgelegt, enthält die Konvention erstmalig international verbindliche Regeln zur Bekämpfung von Wettkampfmanipulation im Sport. Zu diesen Regeln gehören die Pflicht zum Erlass von griffigen Strafnormen und die gegenseitige Rechtshilfe.

Die Konvention tritt, nachdem sie von der Schweiz als fünftem Staat ratifiziert worden ist, auf den 1. September 2019 in Kraft. Vor der Schweiz haben das Übereinkommen bereits Norwegen, Portugal, Moldawien und die Ukraine ratifiziert. 32 weitere Staaten haben die Konvention bisher unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Thorbjørn Jagland, der Generalsekretär des Europarates, untermauert die Bedeutung dieser Vertrags-Inkraftsetzung: «Für alle, denen sportliche Fairness und Integrität am Herzen liegen, ist das Inkrafttreten der Magglinger Konvention eine gute Nachricht. Das Übereinkommen ist ein großer Fortschritt im Kampf gegen Korruption im Sport und wird von wichtigen Sportorganisationen und -partnern entschieden unterstützt, etwa von der FIFA und der UEFA. Ich rufe alle unsere Mitgliedsstaaten und alle Länder der Welt dringend dazu auf, das Übereinkommen möglichst rasch zu zeichnen und zu ratifizieren.»

Bundesamt für Sport BASPO

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