Il Parlamento adegua i presupposti per il pacchetto di aiuti allo sport
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat Änderungen bei den Modalitäten der finanziellen Unterstützung für die professionellen Fussball- und Eishockeyligen im neuen Covid-19-Gesetz vorgenommen. Eine Differenz bleibt.
Darlehen sollen nicht an die Ligen, sondern direkt an die Klubs vergeben werden – dies beschloss am Mittwoch der Nationalrat mit 135 zu 34 Stimmen bei 19 Enthaltungen. Dem ist nun der Ständerat in seinen Beratungen zum Covid-19-Gesetz (Artikel 8b) gefolgt. Gemäss der geltenden Verordnung gehen die vom Parlament für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehenen 350 Millionen Franken an die nationalen Fussball- und Eishockeyligen, die bei angemeldetem Bedarf ihrerseits Darlehen an die einzelnen Klubs gewähren. Die Unterstützung ist bisher unter anderem daran gescheitert, dass die Ligen nicht solidarisch für die Klub-Darlehen haften wollen. Neu sollen die einzelnen Klubs direkt vom Bund zinslose Darlehen in Höhe von bis zu einem Viertel ihres Betriebsaufwands der Saison 2018/2019 erhalten. Die Unterstützung ist neu auf zehn Jahre befristet. Die Klubs müssen dafür Sicherheiten in Höhe von 25 Prozent leisten. Dem stimmte der Ständerat entgegen dem Kommissionsantrag, der Sicherheiten in Höhe von 35 Prozent verlangte, mit 25 gegen 13 Stimmen zu.
Jene Clubs, die das Geld nicht innerhalb von drei Jahren zurückzahlen können, sollen die Löhne um einen Fünftel kürzen müssen. Bereits im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie getätigte Lohnkürzungen sind zu berücksichtigen. Darlehen sollen auch an andere professionelle und semiprofessionelle Ligen (bspw. Unihockey, Volley-, Basket- oder Handball) vergeben werden können.
Mit 20 gegen 19 Stimmen gestrichen hat der Ständerat mit Stichentscheid seines Präsidenten den Absatz 2bis, dass der Bund für die Darlehen Rangrücktritte gewähren kann. Damit besteht eine Differenz zum Nationalrat.
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