Ständerat will Bau von Sportanlagen stärker unterstützen
Der Ständerat hat die Verpflichtungskredite im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts für die Jahre 2022 bis 2027 einstimmig gutgeheissen. Er will die Finanzhilfen für den Bau von Sportanlagen mit nationaler Bedeutung von 67 auf knapp 80 Millionen Franken aufstocken. Auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK des Nationalrats hat die Vorlage einstimmig verabschiedet.
09.11.2021 | Kommunikation VBS, Marco Zwahlen
Mit Finanzhilfen im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes (NASAK) fördert der Bund sowohl den Leistungs- als auch den Jugend- und Breitensport. Die Anlagen dienen den nationalen Sportverbänden für ihre Aktivitäten in den Bereichen Ausbildung, Training und Wettkampf. «Ein hochwertiger Sportanlagenpark ist deswegen auf der Angebotsseite ein grosser Treiber der Sportförderung in unserem Land», betonte Sportministerin Viola Amherd im Ständerat.
Für die Jahre 2022 bis 2027 beantragt der Bundesrat dem Parlament Finanzhilfen in Höhe 67 Millionen Franken. Damit sollen Anlagen für diverse Sportartengruppen unterstützt werden:
- Wassersport: insbesondere Wildwasseranlage für den Kanusport, Leistungszentrum Segeln in Lausanne sowie Anlagen für Surfen und für Rudern (insgesamt 7,5 Mio.)
- Eissport: insbesondere Eisstadion in Genf, diverse Eishockeyfelder, Curlinghallen in Lausanne und im Tessin sowie Olympia Bob Run in St. Moritz (8,25 Mio.)
- Turnsport: Anlagen in Bern und Morges (2 Mio.)
- Schwimmsport: Hallenbad Zürich-Oerlikon und Leistungszentrum Ost (3 Mio.)
- Rasensport: insbesondere Leistungszentrum Rugby in Yverdon (1,6 Mio)
- Schneesport: insbesondere alpine Skipisten in Crans-Montana und der Lenzerheide, Freestyle-Anlagen in Mettmenstetten und im Engadin, nordische Anlagen in Engelberg und der Lenzerheide, im Obergoms und in Kandersteg (15,83 Mio.)
- Ballsport: insbesondere Hallen in Schaffhausen, Bern und Frauenfeld (6,15 Mio.)
- Polysportive Anlage Bahnradsport/Leichtathletik «Velodrome Ticino» (5 Mio.)
- Polysportive Sportzentren: PSE Cornaredo in Lugano und Sportzentrum Ostschweiz, Gründenmoos in St. Gallen (10 Mio.)
Darüber hinaus sollen 7,67 Millionen Franken für diverse Sportanlagen von nationaler Bedeutung zugutekommen.
«Die Vorlage basiert auf einer Bedarfserhebung bei den nationalen Sportverbänden. Im Fokus stehen Projekte, die bis 2027 realisierungsreif werden», so Bundesrätin Amherd.
Statt 67 knapp 80 Millionen
Im Ständerat ist die Vorlage unbestritten. Im Gegenteil: Er will die Finanzhilfen um 13 auf knapp 80 Millionen Franken erhöhen. Damit sollen Beiträge für drei weitere Sportanlagen fliessen: Schwimmhalle in Bern (2 Mio.), Unihockeyhalle in Schiers (1,5 Mio.) und Sportzentrum Kerenzerberg (2 Mio.). Um eine Überbrückungsfinanzierung zu verhindern, wie das beim Vorgängerprogramm NASAK 4+ der Fall war, schlägt der Ständerat zudem vor, den Kredit für «diverse Sportanlagen von nationaler Bedeutung» auf 15 Millionen Franken zu erhöhen.
Mit 40 Stimmen hat der Ständerat die Vorlage mit seinen Änderungen verabschiedet. Das Geschäft geht an den Nationalrat.
Auch WBK-N ist einstimmig für Vorlage
Die WBK-N gibt grünes Licht für Finanzhilfen im Umfang von rund 80 Millionen für Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Dies hat sie im Rahmen der Behandlung des Geschäfts NASAK 5 beschlossen und die Vorlage einstimmig verabschiedet. Sie unterstützt die Vorlage und erachtet sie als ausgewogen. Finanzhilfen sind in diversen Sportbereichen vorgesehen, unter anderem im Wassersport, Eissport, Rasen- oder Turnsport. Sie begrüsst insbesondere auch, dass die Nutzung der Anlagen nicht einzig auf den Spitzensport begrenzt bleibt. Auch die vom Ständerat eingebrachten zusätzlichen Projekte – namentlich eine Schwimmhalle in Bern, eine Sporthalle in Schiers und das Sportzentrum Kerenzerberg – waren in der Kommission unbestritten.
Eine breitere Diskussion fand zum Kredit für «diverse weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung» statt. Die Mehrheit folgt dem Ständerat und möchte diesen auf 15 Millionen erhöhen, eine Minderheit möchte den Kredit gemäss Bundesrat auf 7,67 Millionen belassen (Abstimmung erfolgte mit 15 zu 7 Stimmen). Mit 15 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission zudem, die allfällige Umnutzung dieser Kredite zu flexibilisieren und dabei ebenfalls dem Ständerat zu folgen. Eine Minderheit lehnt dies ab. Die Kommission hat die Vorlage einstimmig mit 22 zu 0 zu Handen des Nationalrates verabschiedet. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Wintersession im Nationalrat behandelt.
Nationales Sportanlagenkonzepts (NASAK)
Im Rahmen des nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK) leistet der Bund Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen. Mit den NASAK-Programmen 1 bis 4 hat die Bundesversammlung 1998, 2000, 2007 und 2012 Verpflichtungskredite von insgesamt 170 Millionen Franken bewilligt. Daraus resultierten vertragliche Verpflichtungen über 143,5 Millionen Franken. 26,5 Millionen wurden nicht beansprucht und sind in den Staatshaushalt zurückgeflossen. Ende 2019 hat das Parlament zudem mit NASAK 4plus einer Überbrückungsfinanzierung zugestimmt und einen Kredit von 15 Millionen Franken für dringende, realisierungsreife Projekte in den Jahren 2020 und 2021 bewilligt. Der Bund beteiligt sich pro Anlage respektive Projekt mit einem Anteil zwischen 5 und 25 Prozent an den Baukosten. Im Durchschnitt beliefen sich die NASAK-Finanzhilfen auf rund 10 Prozent der anrechenbaren Kosten einer Investition. Damit wurde mit den bisher realisierten NASAK-Projekten ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 1,7 Milliarden Franken ausgelöst.
Parlament
Titel | Typ |
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Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Finanzhilfen (NASAK 5) | Geschäft des Bundesrates |